Erstausstattung Hartz 4 muss man die zurück zahlen wenn man wieder arbeitet?

4 Antworten

Nein; wenn die Erstausstattung als Beihilfe übernommen wurde - und das ist der Standardfall; Darlehen ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig -, musst du selbstverständlich nichts zurückzahlen.

Diese Gelder sind ein Darlehen .so weit ich das weiß.

A) Für die Erstausstattung gilt:

"Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird." SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html.

Die entscheidende Frage ist also:

  1. Hat man nur deshalb Bedarf an ALG II, weil man eine Erstausstattung benötigt?
  2. Oder hatte man im entscheidenden Monat ohnehin Bedarf an ALG II?

Im Falle von 1 ist das Geld teilweise zurückzuzahlen, je nach der Höhe des Einkommens der dem Bedarfsmonat folgenden bis zu sechs Monate.

Im Falle von 2. ist nichts zurückzuzahlen.

B) Für die Renovierung gilt SGB II § 22 Absatz 6. Hier ist lediglich ein Zuschuss vorgesehen, kein Darlehen (höchstens für eine Mietkaution). Es ist also nichts zurückzuzahlen.

Gruß aus Berlin, Gerd

NEIN !

Beihilfen für die Erstausstattung sind nicht zurück zu zahlen,das würde nur der Fall sein,wenn man ein zinsloses Darlehn bekommen hätte.