erst nächstes Jahr studieren; trotzdem Kindergeld?
Hallo,
Es ist Folgendes: Ich würde gern Musik studieren, habe aber festgestellt ,dass ich für die Aufnahmeprüfung wohl doch noch etwas üben muss und mich dann nächstes Jahr erst bewerbe. In der Zwischenzeit nehme ich dann Musik-Unterricht, was sozusagen meine Vorbereitung auf das Studium ist.
Also krieg ich bis nächstes Jahr Kindergeld ? Oder brauch ich dafür etwas anderes als Unterricht, zB ein Praitkum ?
Danke im Vorraus für Antworten!
3 Antworten
Du kriegst Kindergeld, wenn du dich um eine weitere Ausbildung bemüht hast. Du könntest z. B. für irgendwas bewerben, bei dem du keine Chance hast reinzukommen (Medizin, Psychologie etc.). Du kannst dann deine Ablehnung an die Kindergeldstelle schicken und deine Eltern bekommen dann auch Kindergeld. Alternativ kannst du dich pro forma irgendwo zulassungsfrei einschreiben. Wenn du kein Bafög beantragst, wird es niemand interessieren, dass in Wirklichkeit gar nicht studierst.
Der Bezugsberechtigte des Kindergelds muss nachweisen, dass du dich noch in der Ausbildung befindest. Ohne irgendein Schriftstück gibt es kein Kindergeld. - Da du deine Schullaufbahn wohl abgeschlossen hast, wird die "alte" Schulbescheinigung nicht mehr ausreichen.
Tipp: Als Gaststudent in einem Fach anmelden, das keinen NC hat - oder einen Bekannten bitten, dich als Praktikant (z. B. im Musikladen) ohne Entgelt anzustellen.
Meinst du denn, dass ein Jahr Üben ausreicht? (Bei deinen Rechtschreibverstößen vermutlich!)
Ja, ich denke, dass ein Jahr ausreicht ^^
Meine Klavier-Lehrerin und Ich haben beschlossen ,dass ich einfach noch zwei Stücke brauche, die besser für die Prüfung geeignet sind als andere ,die ich schon gespielt habe. Und ein Jahr für zwei neue Stücke und Theorie wird ja wohl reichen.
Hm aber Praktikum Und einen Teilzeitjob anmelden geht wohl eher nicht oder?
Du willst also nur daheim "rumsitzen" ? Du solltest auf jeden Fall ein Praktikum machen, denn Du musst ja auch krankenversichert sein. Kindergeld wirst Du dann auf jeden Fall auch bekommen.
Nein, ich sitz ja nich nur rum, ich wollte mir einen Teilezeit-Job suchen und sowohl Musik-Theorie als auch Praxis üben.
Interessant, heißt das, wenn ich mich zB. für Psychologie bewerbe und eine Absage bekomme, reicht diese eine Absage damit ich ein weiteres Jahr Kindergeld bekomme?