Ersetzt ein Zeuge das Einschreiben per Post?
Hallo,
mein Vermieter windet sich gerade mit der einen Ausrede nach der Anderen, mir meine schriftliche Kündigung für meine Wohnung unterschrieben zurück zu geben und mir den Eingang zu bestätigen. Die Kündigung ist förmlich und inhaltlich korrekt, es gibt also auch keine sachliche Kritik durch meinen Vermieter.
Nun möchte ich auf Nummer sicher gehen, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass er die Kündigung erhalten hat. Im Internet habe ich die Tipps gelesen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, oder die Kündigung per Post zu verschicken und einen Zeugen mit zum Postkasten zu nehmen, der mir den Einwurf widerum schriflich bestätigt. (https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/haeufige-fragen/kuendigung-des-mieters.aspx)
Genügt der "Einwurf mit Zeuge" tatsächlich, um im Zweifelsfalle beweisen zu können, dass die Kündigung versendet wurde?
Danke im Voraus!!
LG
7 Antworten
der ist sogar besser als das einschreiben, weil du den zeugen den brief lesen lassen kannst
einschreiben sagt nichts über den inhalt, du könntest dem vermieter auch zum geburtstag zb gratulieren
ein zeuge, der auch den inhalt kennt, ist das beste
einschreiben sagt nichts über den inhalt, du könntest dem vermieter auch zum geburtstag zb gratulieren
Das ist ein Märchen, diese Argumentation wird heutzutage nirgendwo mehr anerkannt.
Ich würde es als Einschreiben mit Rückschein schicken. Das mit dem Zeugen sagt mir nichts, habe ich auch nie gehört. Beim Rückschein hast Du ja die Unterschrift, dass er den Brief bekommen hat. Sicherer gehts nicht.
Vorausgesetzt, er nimmt den Brief an. Ist der Empfänger des Einschreibens nicht zu Hause, wird das Einschreiben bei der Post hinterlegt und der Empfänger informiert. Holt dieser das Einschreiben dann nicht ab, gilt es meines Wissens nach als unzustellbar.
Du irrst, ist es tatsächlich nicht.
Beim Rückschein hast Du ja die Unterschrift, dass er den Brief bekommen hat.
Vorausgesetzt er unterschreibt, sprich nimmt das ES an, oder holt es, möglichst rechtzeitig, von der Post ab.
Der dokumentierte Zugang eines Einwurf-Einschreibens ist anerkannter Zustellungsnachweis.
Also, wo ist das Problem?
Genügt der "Einwurf mit Zeuge" tatsächlich, um im Zweifelsfalle beweisen zu können, dass die Kündigung versendet wurde?
Ja.
Der Zeuge sollte neben Zeit und Datum des Einwurfs auch den Inhalt bestätigen. Und der Zeuge sollte möglichst kein Verwandter sein.
Ein Einwurfeinschreiben geht aber auch.
Nur kein Einschreiben + Rückschein.
Übrigens muß der Vermieter den Erhalt nicht bestätigen.
Wichtig für Dich ist allein das Du nachweisen kannst das die Kündigung fristgerecht in seinem Machtbereich, z. B. Briefkasten, war.
Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, muß der Erhalt und Inhalt auch nicht von Deinem Vermieter bestätigt werden.
Allerdings solltest Du nachweisen können, wann der Vermieter die schriftliche Kündigung erhalten hat. Das geht auch mit einem Einwurfeinschreiben. Mit dem Einwurf des Postbeamten in den Briefkasten gilt dieses als zugestellt und die Kündigung ist somit wirksam.
Während ein Einschreiben mit Rückschein vom Empfänger nicht angenommen bzw. nicht auf dem Postamt während der Lagerfrist abgeholt werden muß. In diesem Fall wäre die Kündigung nicht wirksam.
Aber Du kannst nochmal dem Vermieter Dein Kündigungschreiben in Anwesenheit eines Zeugen (Bekannter) übergeben oder das Schreiben auch vom Gerichtsvollzieher rechtssicher zustellen lassen.
In so einem Fall bietet sich auch die Zustellung mit Postzustellungsurkunde an. Ist das einzige absolut rechtssichere Verfahren
...neben der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
das meinte ich ja damit.
Ist aber ganz schlecht, schau mal hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/einwurf-einschreiben-als-zustellungsnachweis_024691.html
MfG