Ersetzt dieses grüne Blättchen die ABE?
das rote Gutachten und dieses grün/graues Blättchen ist das einzige an Dokumenten was ich für meinen Roller habe. Reicht es um den Roller Versichern zu lassen bzw. Den auch wieder auf 50 legal zu entdrosseln beim tüv?
1 Antwort
Das sind die Nachweise für die Drosselung auf 25 km/h (Mofa). Dazu muss es aber immer noch die eigentlich ABE geben, welche durch diese Dokumente lediglich ergänzt wird, aber nicht neu ausgestellt werden muss.
Auf der Vorderseite steht, dass es nicht erforderlich ist, eine neue ABE zu erstellen. Also muss die ursprüngliche weiterhin vorhanden sein. So verstehe ich das zumindest.
Oke hab ich eigentlich auch so verstanden. In ein paar Roller Foren stand das die alte eingezogen wird und dan das grüne mit besagten Stempel versehen wird. Ich ruf mal bei der Firma von der das Gutachten ist an und frag die einfach mal um sicher zu sein. Dankeschön
Hmm, hab anderswo gelesen das die originale abe eingezogen wird und nachdem man dieses grüne Blättchen bekommt man zur Zulassungsstelle muss um einen „Betriebserlaubnis erteilt“ Stempel zu bekommen. Auf dem Blatt steht ja (eigentlich) alles was man über den Roller und seine Leistung wissen muss. Könnte ja gut sein das der Vorbesitzer den Gang zur Zulassungsstelle bis zum Verkauf vor sich hin geschoben hat. Wissen sie ob da was dran ist?