Roller entdrosseln wegen 125er Führerschein

2 Antworten

Nein, der Roller darf dann nur 45 fahren...

Nach Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 definiert sich ein Leichtkraftrad als Fahrzeug mit mehr als 50 ccm, aber weniger als 125 ccm. Dein Roller ist definiert als Fahrzeug bis 50 ccm. Somit kann er nicht als Leichtkraftrad zugelassen werden.

Irgendwas passt in deiner Frage nicht:

  • Du hast entweder ein Kleinkraftrad mit 50cm³ Hubraum und 45 km/h (bzw. 25 km/h zum Mofa gedrosselt)
  • oder ein Leichtkraftrad mit 125 cm³ Hubraum (das allerdings kann nicht auf 25 km/h gedrosselt und als Mofa zugelassen werden!).

Wenn Du deinen 50 km/h "Roller" so weit aufbohrst, daß er 80 läuft, verliert er auf jeden Fall die Betriebserlaubnis, was Dir 50€ Geldbuße und 3 Punkte einbringt.

Außerdem bist Du dann immer noch langsamer als ein Leichtkraftrad (die dürfen auch ab 16 ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren werden und laufen ca. 110-130 km/h schnell)