Ersatzwagen ummelden oder als Zweitwagen anmelden?

4 Antworten

Kann ich das Auto als Zweitwagen anmelden wenn ich gleichzeitig den Erstwagen stilllege?

Voraussetzung für eine Zweitwagenregelung ist immer, daß ein Erstfahrzeug angemeldet und versichert ist :-((

Gruß siola55

Hallo Steaf666,

im Normalfall sollte sich das eigentlich wie folgt regeln lassen:

Du meldest das alte Fahrzeug ab und stellst einen Antrag auf Kfz-Versicherung (Fahrzeugwechsel)  für das neue Fahrzeug. Dann meldest du das neue Fahrzeug an.

Für die Zeit der Abmeldung würde bei uns (DEVK) nach einer separaten Mitteilung von dir die Ruheversicherung greifen.

Ist das bisher versicherte Fahrzeug dann repariert, erfolgt die gleiche Prozedur erneut.

Es erfolgt eine tagesgenaue Beitragsberechnung beider Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Ab- und Anmeldungen.

Du hast den Vorteil, dass du die SF-Klasse aus deinem Vertrag nutzen kannst.

Würdest du das neue Fahrzeug als Zweitfahrzeug versichern, würdest du hierfür in der Regel eine schlechtere Einstufung erhalten.

Wende dich an deinen Versicherer und frage nach der besten Lösung für dich und einer möglichen Ruheversicherung des zwischenzeitlich abgemeldeten Fahrzeugs. Dein Berater wird dir gerne weiterhelfen.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Gaskutscher  12.04.2017, 19:43

Top Antwort - nur schaut der Fragesteller wohl gar nicht mehr rein (sieht jedenfalls so aus). :(

Wenn du beide Fahrzeuge zugelassen hast zahlst du für beide Versicherung und Steuer - da wird das Gebührenpaket beim Kennzeichen u.U. deine kleinste Sorge sein.

NamenSindSchwer  11.04.2017, 17:15

Aber das erste Fahrzeug wird für den Zeitraum der Reparatur doch stillgelegt...

Gaskutscher  11.04.2017, 19:10
@NamenSindSchwer

Richtig. Aber du bist so auf die Kosten fixiert das du dir die Alternative (beide Fahrzeuge zugelassen lassen) außer Acht lässt. 

Du musst in dem Fall das kleinere Übel nehmen. 

Was ich machen würde:

  • Defektes Fahrzeug abmelden, Kennzeichen für 1 Jahre kostenfrei reservieren.
  • Ersatzfahrzeug mit zufällig zugewiesenem Kennzeichen zulassen. 
  • Zweitfahrzeug hast du keins. Du  hast ja nur ein Fahrzeug zugelassen, daher auch keine Zweitfahrzeugregelung.

Wobei ich ehrlich gesagt online die Kennzeichen so günstig bekomme, dass die Reservierungsgebühr sich schon rechnet bzw. du beim Zahlen der Reservierung keine neuen Kennzeichen bestellen müsstest (und somit auch keine Kosten für's Prägen anfallen).

Deine Variante 1 und 2 sind doch im Handeln gleich. Du meldest ein Auto ab und eins an. Der SFR kann vom Erstwagen übertragen werden. Wenn das Auto wieder Flott ist, meldest du den Zweitwagen ja wieder ab. Es dürfen sich der SFR für ein paar Tage überschneiden, ohne das dir gleich der Kopf abgerissen wird. In der Regel übernimmt das doch dein Versicherungsmakler.

siola55  11.04.2017, 17:33

2. Auto als Zweitwagen bei der Versicherung melden und das alte erstmal nur stillegen (wegen versicherung und Steuer)

Nein - ohne Erstfahrzeug ist keine Zweitwagenregelung möglich...

Alexander Schwarz  12.04.2017, 14:48
@siola55

Liebe Siola55, dass habe ich auch nicht gesagt! Du weißt das Kunden keine Ahnung von den Begriffen Erstwagen und Zweitwagen haben. Deshalb habe ich die Begriffe verwendet, damit der Kunde es halbwegs versteht. Aus dem Zweitwagen wird der Erstwagen mit dem Übertrag des SFR.

Du hast recht, ohne Erstwagen, kein Zweitwagen!