Erfahrungen mit dem BAB?

3 Antworten

Hast du denn die Zusicherung zur Kostenübernahme der Wohnkosten vom Jobcenter bekommen ?

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und über eine eigene Unterkunft mit Mietvertrag verfügst,dann steht dir zumindest erst einmal dem Grunde nach dann BAB - von der Agentur für Arbeit zu,dass ist eine vorrangige Leistung,die musst du also zunächst einmal beantragen.

Ist deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) vom Jobcenter angemessen und du hast das vorher mit dem Jobcenter schon geklärt,dann verringert sich durch das BAB - dann natürlich dein Anspruch vom Jobcenter.

Bekommst du dann BAB - und du kannst damit inkl.deines anderen anrechenbaren Einkommens deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken,dann kannst du vom Jobcenter immer noch eine Aufstockung bekommen,dann eben geringer als vorher bzw.zugesagt wurde,weil dann das BAB - voll auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Du hast keinen Anspruch mehr auf Alg2,  sondern musst dringend  sofort BAB beantragen.  Falls das BAB nicht reicht, kann die Miete vom.JC bezuschusst werden.

Soweit ich weiß wird das BAB deinem ALG2 gegengerechnet. Es wird als Einnahme gesehen.