Erfahrung Einspeisevergütung Balkonkraftwerk?
Hallo und kurze Frage zur Thematik Einspeisevergütung.
Grundsätzlich, ja mir ist bewusst dass ein Speicher sicher eher lohnen würde, diesen verbietet jedoch der Vermieter aktuell.
1000 Watt Balkonkraftwerk ist vorhanden und schafft an guten Tagen aktuell zwischen 4 und 6 KWh.
Wir selbst haben jedoch nur einen Verbrauch von knapp 3kwg am Tag.
Kann ich nun für den überschüssigen Strom von der Einspeisergütung profitieren (auch wenn nur knapp 0,08 EUR). Es ist einfach ärgerlich, dass die Anlage seit Mitte Januar läuft und gem. Zähler schon über 130kwh eingespeist wurden.
Mit welchen Kosten wäre hier denn zu rechnen, welche natürlich gegengerechnet werden müssten?
Stromanbieter Octopuss Energy mit knapp 0,30 EUR/Kwh
Netzbetreiber Harz Energie
Neuer Stromzähler welcher sowohl digital den Verbrauch als auch die Einspeisung anzeigt ist vorhanden
5 Antworten
Einen Speicher darf Dir der Vermieter nicht verbieten, da dieser keine bauliche Veränderung an der Mietsache darstellt.
Allerdings ist es mit dem Speicher nicht getan, Du brauchst auch noch eine Rückkopplung zur Netzgrenze, sonst müsstest Du alle Geräte direkt am Wechselrichter einstecken, die profitieren sollen.
Hier wird es etwa kniffliger, einen Festeinbau an dieser Stelle könnte Dir der Vermieter schon untersagen. Nicht aber eine Kopplung über die Infrarot-Schnittstelle eines digitalen Zählers.
Es bleibt dann zwar bei einer Unterstützung des Hausnetzes mit maximal 800 Watt (und der Speicher kann entsprechend klein ausfallen), aber immer noch besser als nichts.
Sowohl Balkonkraftwerk als auch der Speicher müssen im Marktstammdatenregister registriert werden.
Ob Du Dir den Aufwand mit der Registrierung beim Netzbetreiber für die Einspeisevergütung geben willst, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde den Überschuss lieber in den Speicher packen und nachts für die Grundlast nutzen.
> Stromanbieter Octopuss Energy mit knapp 0,30 EUR/Kuh
Ich wusste nicht, dass Stromanbieter jetzt schon landwirtschaftliche Nutztiere als Zahlungsmittel annehmen 😀
Sonst brauchst du einen Einspeisevertrag, den du mit einem Balkonkraftwerk zumindest hier bei uns nicht bekommst.
Nicht sicher bin ich mir ob dir der Vermieter einen Stromspeicher verbieten darf, ev. mal mit der Mieterberatung sprechen.
Und dann ist natürlich die Frage, sollte ein Speicher erlaubt sein, ob du mit deinem Vermieter darüber streiten möchtest. Und ob er überhaupt eine Möglichkeit hat rauszufinden, ob du einen Speicher verwendest.
Finde aber jedenfalls raus, ob es grundsätzlich erlaubt wäre, das ist wichtig im Schadensfall (Brand...). Illegal würde ich diesen nicht betreiben.
Für KleinPV Anlagen ist rechtlich keine Einspeisevergütung vorgesehen. Daher wirst Du auch bei keinem Versorger oder Netzbetreiber welche bekommen.
Kann sein, dass das irgendwann mal kommt. Aber aktuell ist das nicht im Gespräch.
Entweder baust Du Dir eine richtige PV Anlage auf oder eben einen Speicher.
Ein Speicher kann der Eigentümer oder Verwalter nicht verbieten, da er keine bauliche Veränderung darstellt. Außerdem sind KleinPV Anlagen rechtlich besonders geschützt und düfen nicht so einfach abgelehnt werden. Und das betrifft auch die dazugehörigen Speicher.
Für Balkonkraftwerke gibt es keinen Einspeisevergütung.
Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) muss man halt die Option auf Einspeisevergütung mit wählen.
Moin, ich habe mich da mal etwas eingelesen und muss sagen, dass es sehr wohl vorgesehen ist auch für Balkonkraftwerke eine Einspeisevergütung zu bekommen. Das Gesetz hat nur die Anmeldung solcher Anlagen vereinfacht und ermöglicht es , dass man die Anlage nur im Stammdatendingens anmeldet ohne die Anmeldung beim Netzbetreiber. Es lässt aber zu, dass man es auch beim Netzbetreiber anmeldet und die Vergütung bekommt. Dazu ist der Netzbetreiber sogar verpflichtet. Aber ich habe auch noch das Problem mit meinem Netzbetreiber. Das liegt zum einen an der fehlenden VDI Vorgabe (ich glaube die ist jetzt raus?) und zum anderen daran, dass er einfach nicht will. Aber ich werde da jetzt auch noch einmal nachfassen und mich bei der Bundesnetzagentur schlau machen. Problem ist vor allem die bisher notwendige Abnahme der Anlage durch einen freigegebenen Elektriker vom Netzbetreiber.
Neuer Stromzähler welcher sowohl digital den Verbrauch als auch die Einspeisung anzeigt ist vorhanden
Ohne Anmeldung produzierst du Strom kostenlos für das öffentliche Netz. Dein Zähler hat ja quasi eine Rücklaufsperre. Nur bei älteren Modellen würde der rückwärts laufen.