erfährt mein arbeitsgeber etwas von meinem minijob

10 Antworten

Also bestimmt nicht "automatisch". Nur, wenn Dein Minijob-Arbeitgeber es Deinem Hauptjob-Chef sagt. Oder durch Zufall, wenn dich ein Kollege sieht oder so. Ich würde es aber sicherheitshalber dem Hauptjob-Chef sagen.

Du bist verpflichtet eine Nebentätigkeit von deinem Arbeitgeber absegnen zu lassen. Bedenke das auch durch eine Nebentätigkeit nicht länger als 10 Std. am Tag gearbeitet werden darf und das von Arbeitsende bis Arbeitsanfang eine Pause von 11 Stunden sein muss.

Minijob muss man melden. Es geht hier nicht um die Versicherung wie jemanden schrieb, sondern darum, dass man im Urlaub auch den Minijob nicht nach geht weil der Urlaub zur Erholung da ist. Um mehr geht es gar nicht. Zudem falls man Überstunden leisten muss, muss der Arbeitgeber es wissen, aber Überstunden oder kurzfristiger Schichtwechsel geht immer vor. Dein Arbeit verlierst du nicht dadurch, dass ist Blödsinn. Wenn du das verschweigst, kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen, denn du musts ja 100% Leistung auf deiner Arbeit geben und dann noch nebenbei arbeiten, das könnte mehr Krankheit bedeuten. Kommt soetwas vor, ist man verpflichtet den Minijob auf zu geben. Ich weiß das so genau, weil mein mann soetwas Nebenbei macht, und er mal einige Zeit lang sehr müder schien. Da wurde er angemeckert, er sollte den anderen Job kündigen.

Da hat er einfach gesagt er macht es nicht mehr und dieses Jahr ist auch Schluss damit weil der Minijobgeber in Rente geht. Muss du das denn unbedingt? Steuerlich muss du den Zuvedienst angeben. Und dein Arbeitgeber muss dem zustimmen. Tammy Tammy

Eigentlich nicht. Der Datenschutz steht dem entgegen. Weder hat der Arbeitgeber das Recht sich z.B. beim Finanzamt zu erkundigen, noch sind andere Arbeitgeber in der Lage diese Infos legal weiterzugeben ohne Dein Einverständnis. Woher sollen also beide voneinander wissen ? Allerdings bist Du verpflichtet Nebentätigkeiten von Deinem "Brotherrn" genehmigen zu lassen. Bekommt er Deinen Job, z.B. durch Indiskretionen von Arbeitskollegen raus, denen Du das mal "vertraulich" offenlegtest, kann es sog. arbeitsrechtl. konsequenzen haben. LG Westi.

solange deine hauptarbeit nicht darunter leidet wird es ihm ziemlich egal sein was du sonst noch nebenbei zugange hast