Erbt mein Halbbruder etwas, wenn ich am Haus meiner Eltern anbaue?

9 Antworten

Möglichkeit 1: Deine Eltern machen Schulden bei Euch in Höhe des Anbaus. Dadurch verringert sich die Erbmasse. Problem: Möglicher Wertzuwachs.

Möglichkeit 2: Lass dir das Haus schenken (mit Nießbrauch für die Eltern). Dann ist es Deins und Du kannst anbauen was Du willst. Die Schenkung musst Du ggf. auf das Erbe anrechnen lassen - wenn deine Eltern noch länger als 10 Jahre leben, kann es sein, dass es nicht mehr relevant ist.

Der Wert der Immobilie wird sich durch den Anbau erhöhen und damit auch der grundsätzliche Erbanteil des Halbbruders.

Eine Grundschuld űber die voraussichtlichen Baukosten von 170.000,00€,eingetragen im Grundbuch, könnte hilfreich sein, auch weil Deine Frau und Du dann nicht mehr ihr Kapital ohne Sicherheit in eine Immobilie stecken, die Euch (noch) nicht gehört.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Das lässt sich notariell im Grundbuch regeln. Vertraglich muss dann klar sein, dass der Neubau eben DEIN Eigentum ist, der auch auf DEINE Kosten gebaut wurde.

edit: Mein Bruder lebt mit einer Partnerin zusammen. Diese steckte vor einigen Jahren 100.000 in einen großen Umbau. Nun steht sie eben mit diesen 100 Tsd im Grundbuch als anteiliger Besitzer

AnglerAut  18.05.2021, 08:48

Genau das lässt sich nicht regeln.

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AnnaStark  18.05.2021, 09:29
@AnglerAut

na ja, bei meinem Bruder gings. Allerdings lebt er noch. Mal sehen, was daraus dann später wird.

Im Zeifel hilft da dann doch ein Notar

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Wer im Grundbuch eingetragen ist (hier: Deine Eltern) ist Eigentümer des Grundstücks und der Gebäude. Daran ändert sich nichts, wenn Du auf Deine Kosten anbaust. Ein Anbau ist daher ohne Absicherung für Dich ein finanzielles Risiko.

Lass Dich von einem Notar beraten. Denkbar wäre z.B. die Begründung von Teileigentum, welches im Grundbuch auf euren Namen eingetragen wird. Auch eine Gesamtübertragung mit Wohnrecht für Deine Eltern wäre denkbar.

Da wäre es ganz wichtig das Thema bei einem Kundigen zu besprechen.

Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo es nur hieß: Es wurde Geld in fremdes Kapital gesteckt! Auch hier musste der komplette Wert (nach Umbau) anteilig an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden!

Mir wäre es zu risikoreich das hier "absegnen" zu lassen.