Erbt / Erben die Tochter / Töchter gewohnheitsmäßig den Schmuck der verstorbenen Mutter?

7 Antworten

Ein allgemeins Gewohnheitsrecht diesbezüglich gibt es nicht.

Rechtlich ist es so, das sofern es kein Testament gibt, einen Erbengemeinschaft aus den Kindern und den Ehegatten der Verstorbenen entsteht. Der Ehegatte hat anspruch auf den Vorraus, d.h. die Gegenstände die zur Führung eines Angemessenen Haushalts notwendig sind.

Diese Erbengmeinschaft muß sich dann auseinandersetzen. Die Auseinandersetzung erfolgt jeweils durch einstimmigen Beschluss der Erbengmeinschaft. Ist keine Einigkeit zu erzielen, kann nicht oder nur über den Weg der Teilungsversteigerung auseinandergesetz werden.

Sinnvollerweise sollte sich die Erbengmeinschaft zunächstmal darüber austauschen, wer an welchen Gegenständen Interesse hat.

An Schmuck dürften natürlich eher die Frauen der Erbengemeinschaft Interesse zeigen, so das man in vielen Fällen die Töcher den Schmuck bekommen und die anderen Erben eben andere Gegenstände.

Nein, das können auch Enkelinnen erben, wenn es im Testament steht.

Wenn es keine entsprechende Verfügung gibt- nein.

Dann gehört der Schmuck zum Nachlass und ist unter allen Erben aufzuteilen- nach Quote. Und nach dem Wert.

Unten schreibst du, es gibt kein Testament und noch einen Bruder. vlt. ist er bereit, gegen entsprechende Gegenwerte auf den Schmuck zu verzichten. Bekommt dafür eben den Gegenwert seines Anteiles in Geld.

Aber wenn er nicht will, dann solltet ihr den Schmuck schätzen lassen und euch dann zusammensetzen: wer möchte dieses Stück- hat diesen Wert...

nein, wieso sollte das der Fall sein? 

Das gehört alles in den Nachlass und wird entsprechend "verteilt".

Nein, höchstens durch ein Vermächtnis, ansonsten geht der wertvolle Schmuck in das Erbe ein und gehört allen Erben gemeinsam!