Erbschaft Ausschlagunsfrist verpasst was nun?
Hallo zusammen,
wie der Titel schon sagt, habe ich leider die Erbschaft Ausschlagungsfrist verpasst, da ich bis heute nichts davon Wusste, dass es sowas wie eine Erbschaft Ausschlagunsfrist gibt.
Mein Vater ist am 18.02.2015 leider verstorben, da uns das Geld fehlte mussten wir nach seinen tot erstmal klären wie wir Ihn besetzten. Dank einigen seiner Freunden, haben wir es nun gemeinsam geschafft 1000 € zusammenzulegen und ihn somit beizusetzen.
Nun habe ich heute durch zufall etwas von der Ausschlagungsfrist mitbekommen und das sich sechs Wochen beträgt. Ich (einer von beiden Söhnen - übrigends meine Eltern waren geschieden) habe nie einen Brief oder sonstiges vom Nachlassgericht erhalten was das Erbe angeht, ich habe ehrlich gar nicht gewusste, dass ich überhaupt was erben könnte. Da mein Vater verschuldete war und weder Geld noch andere Wertgüter besaß.
Was muss ich nun tun? Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe? Oder läuft die Frist denn gar nicht weil ich nichts davon wusste, was kann ich tun bin grad wirklich sehr am verzeifeln hab angst das ich nun verschuldet bin obwohl ich Student bin und selber kein Geld habe
Kann mir bitte einer sagen wie ich aus der Sache wieder rauskomme? Es ist doch schlimm genug das mein Vater verstorben ist, sein Tot sitzt noch sehr tief, ich litt zeitweise unter Deprissionen und ich trauer immer noch, wenn ich jetzt noch verschuldet bin, ist das fatal für mich
Vielen Dank im Voraus
Ich brauch echt dringends eure Hilfe
7 Antworten
Wurde denn schon ein entsprechendes Verfahren für die Erbschaft eröffnet?
Hast du überhaupt schon irgend eine offizielle Information bekommen? Vielleicht wurde ja auch wirklich noch nichts verschickt?
Die Frist beginnt erst mit dem Bekanntwerden des Erbverfahrens. Wer erben 'will', braucht ja auch einen Erbschein! - Und da du ja nicht erben willst, brauchst du dir ja auch keinen zu besorgen!
Und wie es ausschaut, ist noch gar nichts passiert...!
vorab vielen Dank für deine Antwort. Es wurde kein Verfahren für die Erbschaft eröffnet ich habe keine Information bezüglich irgendeiner Erbschaft erhalten, wie gesagt ich wusste nicht mal, dass ich erbe habe da mein Vater kein vermögen hatte. Ich lese im internet ständig, dass man diesbezüglich gar nicht informiert werden muss oder verstehe ich da etwas falsch? Läuft die sechs wöchtige Frist schon nach dem Tod meines Vaters oder wie ist es denn nun?
LG
Aber wo ist da bitte die fairness. Am ende des Tages sind wir immer noch in Deutschland. Wie kann ich als Student der selber kein Geld hat für die ganzen Schulden meines Vaters aufkommen? Woher soll man bitte wissen, dass es eine anfechtungsfrist von 6 Wochen gibt? Mein vater ist verstorben, der schock sitzt bis heute tief, wer denkt bitte an die anfechtung eines erbes vorallem wenn kein erbe da ist sondern nur schulden. Du meintest das nachlassinsolvenzverfahren würde scheitern weil hier eine Nachlasssolvenz besteht, woher willst du das bitte wissen? Mein Vater hatte nur Schulden und null vermögen. Und ich denke nicht, dass nun alles auf mir sitzen muss nur weil ich eine sechswöchtige Frist verpaast habe. Ich habe in meinem Vorherigen post erwähnt das ich nicht wusste, dass ich überhaupt was erbe. Das ist so auch richtig. Mein Vater hat weder vermögen, noch irgendwelche relevanten Wertsachen, woher würde ich als nichtsahnender Student bitte wissen, dass für mich doch eine frist von 6 wochen läuft? Ich habe eher einen Brief erwartet in dem die nachfolgenden Schritte ggf erläutert werden aber das stillschweigend eine frist verläuft nicht, und das ist schon ein schlag ins gesicht
ich habe ehrlich gar nicht gewusste, dass ich überhaupt was erben könnte.
Ich kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass man, zumal als Student nicht weiß, das man das Erbe seiner Vorfahren trägt, also die Gesamtrechtsnachfolge seiner Eltern antritt.
Daher wird man n. §§ 1922 ff. BGB mit Kenntnis des Todes seiner Eltern automatisch zu Erben ihres Nachlasses berufen, ohne das es einer gesonderten amtlichen Mitteilung bedarf.
Man muss auch nicht wissen, dass man auf der Autobahn nicht rückwärts fahrend eine verpasste Ausfahrt nehmen darf, bestraft wird man dafür trotzdem: Ignorantia legis non escusat :-(
Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe?
Richtig: Die §§ 1944 ff. BGB sind hier einschlägig.
Nur wenn du nachweisen kannst, dass du trotz sorgfältiger Prüfung des Nachlasses und Unterlagen des Verstorbenen eine Überschuldung nicht hast feststellen können, etwa, indem eine unerwarteter Steuerbescheid erging oder sich ein Gläubiger mit einem Schuldschein meldet, könntest du Anfechtung der Erbschaftsannahme geltend machen. Andernfalls haftest du demnach auch aus privatem Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten deines Vaters.
Dieser Anfechtungsgrund ist aber offenbar nicht gegeben, wenn man schon die Bestattungskosten selbst aufbringen musste, weil der Nachlass selbst die nicht einmal hergab.
Auch Antrag auf Nachlassverwaltung, die die Nachlassverbinbdlichkeiten auf den nachlass beschränkt, dürfte scheitern, da hier offenbar nachlassonsolvenz vorliegt :-(
Inwiefern sich noch verwertbares Vermögen fände oder man mit den Gläubigern eine Einigung herbeiführen könnte, musst du selbst herausfinden.
Mit der Scheidung deiner Eltern hat das nur insoweit zu tun, als dessen ehemalige Ehefrau aus der Haftung längst entlassen wäre.
Viel Erfolg :-)
G imager761
Erbausschlagung beim Notar machen und anfechten. Da steht dann in etwa folgendes drin:
Ich habe möglicherweise die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft versäumt, weil mir die gesetzlichen Form- und Fristvorschriften nicht bekannt waren.Ich fechte daher die Versäumung der Ausschlagungsfrist wegen Irrtums an und rege beim Nachlassgericht an, die im Rechtsverkehr befindlichen Ausfertigungen des Erbscheins einzuziehen.
Lass dich im Notariat beraten- dort kann man dir weiter helfen.
Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe?
Ja. Mit den Ablauf der Ausschlagungsfrist sind Sie Erbe.
Oder läuft die Frist denn gar nicht weil ich nichts davon wusste,
Entscheidend für den Fristbeginn ist das sie vom Erbfall und den Gründen der Berufung erfahren haben.
Kann mir bitte einer sagen wie ich aus der Sache wieder rauskomme?
Über eine Nachlassinsolvenz. Sollte diese abgeleht werden, kann gegenüber den Gläubigern die Einrede der Dürftigkeit erfolgen.