Erbrecht Auto an Kinder

3 Antworten

Wenn die Schwester einen Erbschein mit beantragt hat, dann hat sie das Erbe angenommen und kann es nicht mehr ausschlagen. Relevant ist das naturgemäß vor allem in bezug auf die Verbindlichkeiten, also in Bezug auf laufenden Kredite.

Wird das bei der Ummeldung ein Problem sein oder wie wird das gehandhabt?

Hier muß man unterscheiden. Die Ummeldung des Autos ist kein Problem, solange die Erbengemeinschaft einstimmig handelt. Sprich solange beide Erben unterschreiben.

Schwieriger wird es mit der Übertragung von Krediten auf nur einen der Erben. Dem muß der Gläubiger (die Bank) zustimmen. A priori haften nämlich beide Erben für den Kredit, auch dann wenn das Auto auf einen Erben übertragen wird. Ansprechpartner ist hier die Bank.

Da Ihre Schwester schon im Erbschein als Miterbin zu 1/2 steht, macht ihr hintereher erklärter Verzicht wenig Sinn. Sie gehen wegen des Autos am besten beide zur Zulassungsstelle des Kfz., legen dort die Verthältnisse und den Erbschein vor und ersuchen um Umschreibung des Kfz. auf Sie.

Ich unterstelle, dass deine Schwester nicht auf das Erbe verzichtet, sondern auf das Auto. Das wäre allein deshalb zielführend, weil sie sonst auf alles, selbst Gegenstände von idellem Wert (Erinnnerungsstücke), verzichtet und ihre Erbausschlagung kostenpflichtig wäre.

Die Verteilung des Nachlasses regelt ihr hingegen selbst.

Mit einem gemeinsamen Erbschein als Nachweis der Rechtsnachfolge (Eigentumsübergang) und einer Vollmacht der Schwester und ihrem Peronalausweis, dass du das Fahrzeug auf deinen Namen ummelden kannst, fügt sich das genau so, wie ihr das vorhabt.

Mustervordrucke unter http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/vollmachten-und-antraege-zum-download

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