Erbe. Auch von den Kinder der Cousine?

3 Antworten

Die gesetzlichen Erben des Kindes deiner Cousine sind in erster Ordnung deren eigene Kinder. Daneben gibt es das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Sind diese nicht vorhanden, kommt die zweite Ordnung zum Zuge. Das sind die Eltern des Erblassers, also hier deine Cousine und der Vater des Erblassers. Sind diese schon vorberstorben oder schlagen aus, erben deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers. Sind solche auch nicht vorhanden, erben die Großeltern des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge. Dies wärst dann (auch) du, sofern zumindest dein Vater oder deine Mutter bereits verstorben ist.

Die gesetzlich festgelegte Erbfolge greift in Deutschland, sofern vom
Verstorbenen kein Testament mit einer individuellen Erbfolge aufgesetzt
wurde. In absteigender Reihenfolge sind folgende Personengruppen
erbberechtigt:

1. Ordnung: Dies sind direkte Abkömmlinge des
Erblassers. Es sind seine Kinder oder Enkel unabhängig davon ob es
eheliche Kinder sind oder nicht. Gleiches gilt auch für adoptierte
Kinder, nicht aber für Stief- oder Ziehkinder.

2. Ordnung: Dies sind die Eltern des Erblassers und
deren Abkömmlinge. Es handelt sich also um die Geschwister, Nichten und
Neffen oder sogar Großnichten und Großneffen des Erblassers.

3. Ordnung: Dies sind die Großeltern des Erblassers
sowie deren Abkömmlinge. Es handelt sich also um die Großeltern, Onkel,
Tante, Cousin und Cousine etc.

4. Ordnung: Dies entspricht den Uhrgroßeltern sowie deren Abkömmlinge. Dazu zählen Großonkel und -tante etc.

5. Ordnung: Dies entspricht entfernte Verwandte die von entfernten Voreltern des Erblassers abstammen.

Mit Worten wurde es bereits erklärt, als bildhafte Darstellung könnte ich dir das anbieten :-):

https://www.lzo.com/de/home/privatkunden/altersvorsorge/erben-und-vererben/erbfolge.html?n=true&stref=hnav

Find ich ganz übersichtlich. Für jeden der in der Reihe ausschlägt, musst du entsprechend weiter den Linien nach unten folgen, ist da niemand geht es zurück und zur Seite. Die Linien passen natürlich nur, wenn dazwischen niemand ist, der ein Testament hatte.