Erbangelegenheit?

4 Antworten

Alleinerbe ist der Ehemann. Die Töchter der Verstobenen haben bei ihr noch Schulden und beantragen nun ihren Pflichtteil. Meine Frage war, ob diese, belegbaren Schulden (mit vereinbarter Ratenzahlung) angerechnet werden auf den Pflichtteil.

Auch ein privater Darlehensvertrag kann verjähren.

Angenommen die Verjährung ist noch nicht eingetreten, müsste man die noch valutierende Schuld am Tag das Todes der Mutter zur Erbmasse dazurechnen um dann hieraus den Pflichtteil zu berechnen. Bei der Auszahlung Pflichtteil zieht man die offenen Schulden ab und erklärt die Beendigung des bestehenden Vertrages.

Ist der Darlehensvertrag verjährt - muss der Pflichtteil aus dem aktuellen Vermögen berechnet werden.

Ggfs wäre es für den Erben sinnvoll hier zum Anwalt zu gehen. Darlehensvertrag mitnehmen und bereits beglichene Zahlungen zusammen stellen. Wie viel und wann bezahlt.


schulla59 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 12:54

Verjährt ist hier noch nichts. Mit der Antwort bin ich schon etwas weiter. Dankeschön.

noch einige tausend Euro offen.

Sofern möglich, sollten die Erben dies unter sich klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Nach meiner Einschätzung muß der Schuldner zuerst seine Schuld begleichen und dann wird das dadurch entstehende Erbe nach den entsprechenden Vorschriften aufgeteilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

schulla59 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 11:51

Problem ist, dass zur vorab Begleichung das Geld fehlt.

Die Forderungen, die die Verstorbene gegenüber Schuldnern (hier den Töchtern) hatte, werden ihrem Vermögen/Nachlass hinzugerechnet. Daraus wird der Pflichtteil der Töchter berechnet.


schulla59 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 12:26

Daraus entsteht ein höheres Vermögen, ohne, dass tatsächlich das Geld im Topf ist.

schulla59 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 11:49

okay, also erhöht sich nominal das Erbe vor Aufteilung. Tatsächlich fehlt das Geld aber bei der Aufteilung im Topf. Schwierig.