Entschädigung für beschädigten Brief?

3 Antworten

Nein, hast du nicht.

1.) gibt es bei einfachen Briefsendung gar keine Haftung. Wenn weg oder kaputt dann Pech. Haftung gibt es nur bei Einschreiben, Paketen oder Express-Sendungen

2.) Haftung setzt immer eine ausreichende Verpackung voraus. Vermutlich war der Umschlag zu dünn für den Inhalt.

3.) Ansprüche kann allenfalls der Absender geltend machen. Der ist Vertragspartner des Versandunternehmens - nicht Du.

Wende dich an den Versender und teile ihm mit dass die Sendung beschädigt angekommen ist. Er soll den Ausweis neu schicken und diesmal bitte ordentlich verpacken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, zumindest ein unbeschädigtes Dikument.

Welcher Schaden ist Ihnen denn entstanden?

Warum wurde ein so empfindliches Schreiben in einem offensichtlich ungeeigneten Umschlag versendet?