Entlastung Kassierer (Vorstand)?

2 Antworten

Sowas sollte in der Vereinssatzung geregelt sein.

Wenn nicht:

Einerseits liegt ein vom Vorstand zu vertretender Mangel in der MV vor. Zu einem einer möglichen Entlastung vorhergehenden Rechenschaftsbericht gehört auch, dass der Kassierer Mitgliederfragen beantwortet. Kann er das wegen Abwesenheit nicht, so kann die Entlastung durchaus nachvollziehbar abgelehnt werden.

Andererseits ist die MV frei in ihren Entscheidungen. Es sind die Mitglieder, die jedes für sich entscheidet, ob es den Kassierer entlastet. Entscheiden sich also die Mitglieder für die Entlastung, ist das ok.

Natürlich. Er kann sich selbst nicht mehr zur Verfügung stellen oder muss von der Mitgliederversammlung mit Mehrheitsbeschluss abgewählt werden.

furbo  02.10.2019, 08:00

Es geht um Entlastung, nicht Entlassung.

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furbo  02.10.2019, 14:11
@Niyaha22

Warum schreibst dann was von "abwählen"?

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Niyaha22  02.10.2019, 14:35
@furbo

Entlastung heißt, jemand geht, ein Neuer wird gewählt/muss zwangsweise gewählt werden. Der Alte ist abgewählt, wenn er freiwillig geht oder aus Gründen abgewählt wird und damit auch aus dem Vorstand ausscheidet.

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furbo  02.10.2019, 14:57
@Niyaha22

Nein. Entlastung ist das Einverständnis der Mitgliederversammlung mit der Geschäftsführung seines Amtes, hier der des Kassieres. Der Begriff ist im Vereinsrecht klar definiert und hat mit Abwahl überhaupt nichts zu tun. Bei einem Kassierer wurde die Kasse geprüft und für gut befunden, im Anschluss an den Bericht der Kassenprüfer wird der Kassierer durch die MV "entlastet".

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Niyaha22  02.10.2019, 18:29
@furbo

Ich bin seit fast 20 Jahren im Vorstand meines Gartenvereins und denke, ich weiß, wie es funktioniert.

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furbo  02.10.2019, 20:57
@Niyaha22

Tja... dann hast du es offenbar 20 Jahre falsch gemacht.

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