Was würde in dem Fall passieren?

7 Antworten

Ja, das darf der Kassierer.

Selbst wenn es Beihilfe wäre, würde sich keine Strafbarkeit ergeben, weil Selbstmord keine Straftat ist.

noch einen Zettel dazu, wo steht, dass man sich mit diesem Seil erhängen will.

Wo ist das Problem?

Da müsste der Kunde schon ein Plakat vorzeigen, dass er einen anderen erhängen will.

Der Sport nennt sich Klettern.

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 - (Recht, Menschen, Menschenrechte)

Ja, darf er und er würde umgehend die Polizei informieren.

Der Verkäufer verlangt dann einen höheren Preis, so dass er es sich nich mehr leisten kann. Clever, ne?

Ja. Hinterher die Polizei rufen, damit die sich drum kümmern.