Enkelin nehmen?

4 Antworten

Ja, das darfst du, wenn die Erziehungsberechtigten das wollen.

Wenn deine Tochter damit einverstanden ist, dann ist das problemlos möglich.

Sobald das Kind in der Schule ist, muss sie natürlich auch von dir aus ihre Schulpflicht wahrnehmen.


Saubiene1968 
Fragesteller
 22.01.2024, 18:45

Ja sie ist ja einverstanden und die kleine freut sich auch bei mir schlafen zu dürfen aber ihr ex freund behauptet das sie ihr kind bei abschieben würde.Nun will er das alleinige Sorgerecht beantragen.Was können wir tun

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SkR1997  22.01.2024, 19:38
@Saubiene1968

Sich nicht ärgern und provozieren lassen. Eine Woche Oma-Urlaub ist eindeutig eine Entscheidung der Alltagsfürsorge. Selbst wenn er das gemeinsame Sorgerecht hätte, müsste er hier nicht zustimmen. Umgangstermine müssen natürlich trotzdem stattfinden.

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Saubiene1968 
Fragesteller
 31.01.2024, 19:34
@SkR1997

Die umgangstermine klappen wunderbar.Aber er ist der Meinung das meine Tochter ihr Kind zu mir abschiebt im Gegenteil ihre Tochter fragt mich wann sie mal wieder bei mir schlafen darf auch wenn meine Tochter nicht mit wegfährt für eine Woche.Er hat sich jetzt einen Anwalt genommen und behauptet das meine Tochter nur unterwegs ist und das bundesweit was nicht an der Sache ist ,was können wir tun.

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SkR1997  31.01.2024, 21:39
@Saubiene1968

Sich mal eine unverbindliche Rechtsberatung holen und nicht irre machen lassen.

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Einer hat das Aufenthaltbestimmungsrecht für Deine Enkelin. Vielleicht auch zwei.

Die solltest Du fragen.


Saubiene1968 
Fragesteller
 22.01.2024, 18:35

Meine Tochter hat das aufenhaltsbestimmungsrecht.

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Deiner Frage fehlen viele grds. Informationen, die du nach und nach bei Rückfragen verrätst. Das alles stellt den Sachverhalt viel komplizierter dar als du in deiner Frage vorgibst.

Der Freund deiner Tochter ist nicht der Kindesvater. Mit dem Kindesvater gibt es scheinbar Differenzen. Es geht um nicht eingehaltene Termine und ggf. Interventionen vom Jugendamt.

So einfach ist deine Frage nicht zu beantworten.