Eltern haben mich nachts ausgesperrt

13 Antworten

Das dürfen sie nicht. Es ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht, die "nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann."

http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_der_F%C3%BCrsorge-_oder_Erziehungspflicht

"Die Fürsorgepflicht ist in erster Linie eine Schutzpflicht. Sie geht daher vor allem dahin, die gesunde körperliche Entwicklung des Kindes zu gewährleisten...Eine einmalige Verletzung kann bereits gröblich sein, wenn sie besonders schwerwiegend ist."

Deine Eltern kännen nicht davon ausgehen, dass du bei Nachbarn oder Freunden unterkommen kannst und im Winter draußen übernachten zu müssen, ist eine schwere gesundheitliche Gefährdung.

Über diese "Erziehungsmaßnahme" kann man streiten. Ich denke die Eltern haben eine gewisse "Aufsichtspflicht" und so eine Aussperrung gehört sicher nicht dazu.

Aber ich denke, wenn man nicht pünktlich ist machen deine Eltern sich Sorgen, wenn du um 22.00 Uhr Daheim sein sollst und kommst erst um 23.00 Uhr, ist das 1 Stunde voller Sorgen für deine Eltern. Man kann ja auch anrufen wenn man sich verspätet.

Ich habe das so meiner Tochter, als sie zu spät war, so erläutert und sie kam nie mehr zu spät bzw. rief an und ich wusste Bescheid.

Eine/n Minderjährige/n auszusperren halte ich für den falschen Weg.

Man könnte ja mal mit seinen Eltern darüber sprechen.

Wenn sie kein anderes Quartier für dich organisiert haben, dürfen sie das so logisch nicht, da sie somit selbst unmöglich machen, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und Dich Gefahren aussetzen. Gerade im Winter ist es nämlich bspw - oh Wunder - kalt draussen (!)

Wenn man - wie in diesem Forum üblich - bspw. ständig betont, dass Kinder zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssten, weil es nachts draussen unglaublich gefährlich sei, ist es um so erstaunlicher, wie das hier plötzlich gegenteilig gesehen wird :)

In das Verhälntis zwischen Eltern und Kindern mischt sich allerdings kein Strafrichter ein. Wenn Du gegen Deine Eltern vorgehen willst, kannst Du das allenfalls mit dem Weg über die Jugendhilfe machen, die Dich ggf. inobhutnehmen würde, wenn solche Praktiken bei Dir Standard sind.

Sie dürfen das als "erzieherische Maßnahme". (wäre dir allerdings was passiert wären sie dran gewesen)

Deine Nachbarn sollen mal mit denen reden,sowas kann man doch nicht machen!Spiel auf pubertiernender Tennie oder besser mach ihnen ein richtig schlechtes Gewissen wer weiß was passiert wäre wenn ihr keine Nachbarn hättet (du könntest zwar zu freunden gehen aber wir wollen doch ein schlechtes Gewissen :-))