Einwohnermeldeamt - wie lange ist man da registriert? Angemeldet als Verstorbener?

2 Antworten

Vorausgesetzt, Du hast eine glaubhafte Begründung für Deine Anfrage, die eine Auskunft gemäß Datenschutz auch rechtfertigt, ist es in der Regel dann so, daß die Anschrift nicht ermittelt werden konnte. Du bekommst nicht explizit eine Info, daß die Person verstorben ist. So jedenfalls wird es bei uns gehandhabt, es mag sicher regional unterschiedlich sein.

xyungeloest  20.01.2008, 15:40

@gri1su: bei einer einfachen meldeauskunft braucht man keinerlei begründung abgeben. die bekommt jeder bürger zugeschickt.

nur bei der erweiterten meldeauskunft ist eine begründung erforderlich.

http://www.einwohnermeldeamt.de/

So funktioniert die Anfrage beim Einwohnermeldeamt:

Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt.

Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann.

Die betroffenen Personen werden jedoch bei diesen so genannten Erweiterten Melderegisterauskünften unverzüglich informiert und erhalten auch den Namen des Anfragenden.

verstorbene werden natürlich nach dem versterben aus dem melderegister gelöscht.

man bekommt die auskunft: herr xxxxx war bis dann unter der adresse xxxxx gemeldet.

herr xxxxx ist verstorben.

wann und wo ect. wird nicht mitgeteilt.

paulinchen 
Fragesteller
 20.01.2008, 18:03

Ist das auch wirklich ganz sicher, immer und überall in Deutschland?

xyungeloest  20.01.2008, 18:26
@paulinchen

davon gehe ich mal aus, denn sonst wäre es ja falschauskunft, wenn für einen toten eine anschrift als auskunft erteilt würde.

paulinchen 
Fragesteller
 20.01.2008, 19:27
@xyungeloest

Für mich normalen Menschen klar, aber unter dem Schriebs steht: "Bemerkung: Registerauskunft beruht auf den der Meldebehörde z. Z. bekannten Daten, es kann für Melde-/Wohnverhältnis der Anschrift keine Gewähr übernommen werden."

Und irgendwo im Internet hatte ich auch gelesen, das diese Auskunft nur bei der erweiterten Registerauskunft möglich ist.

Ist es also wirklich felsenfest sicher (das ist sehr, sehr wichtig für mich)???

xyungeloest  20.01.2008, 20:00
@paulinchen

wenn einer verstirbt, dauert es noch eine weile ehe alles seitens der behörden eingetragen ist.

eine auskunft diesbezüglich ist eigentlich nie mit gewähr, denn am nächsten tag könnte der jenige ja umziehen und sich abmelden oder auch versterben.

eine meldeauskunft ist demnach immer nur für den tag verbindlich an dem sie gegeben ist.

daher die bemerkung auf den auskünften.

wenn es dir sehr wichtig ist, dann stell doch eine erweiterte meldeauskunft, da bekommst du noch alle adressen die jemals bewohnt wurden.

allerdings dafür brauchst du lt. gesetz bei allen meldebehören in deutschland eine begründung.

lies dazu auch mal den link, den ich in der antwort oben rangehängt habe.

paulinchen 
Fragesteller
 21.01.2008, 09:22
@xyungeloest

Vielen Dank für die Antwort. Habe natürlich dort auch nachgelesen.

Naja, rein theoretisch sollte dieser Mensch schon vor ca. 9 Monaten verstorben sein. Darum hat mich diese Auskunft so verwirrt. So lange kann das doch eigentlich selbst bei einem Amt nicht dauern, oder?

Ich denke, für eine erweiterte Melderegisterauskunft fehlt mir einfach die Begründung...