Einladung zur Eidesstattlichen Versicherung kann ich trotzdessen noch raten vereinbaren
ich habe einen brief erhalten in dem ich zur unterzeichnung der eidesstattlichen versicherung gebeten werde. ich hatte mit dem gerichtsvollzieher vereinbart bis zum bestimmten datum die volle summe zu zahlen aber ich schaffe leider nicht die volle summe. jetzt meine frage kann ich trotz des briefes wegen der eidesstattlichen versicherung noch eine ratenzahlung vereinbaren????
danke im voruas !
4 Antworten
In der Eidesstattlichen Versischerung erklärst Du nur deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das hat mit einer Ratenzahlungsvereinbarung nichts zu tun.
Ja klar . Die EV ist ein Rechtsakt für sich.Das ist eine Selbstauskunft zum Vermögen ,bei der Du nicht lügen darfst , sonst kommst Du ggf in den Bau.
Versuche es doch einfach,vielleicht geht der Gläubiger darauf ein und verzichtet auf die eidesstattliche Versicherung oder sprich erst mit dem Gerichtsvollziher darüber
Der Gerichstvollzieher kann eine Ratenzahlung von bis zu 6 Monaten annehmen.
Aber wozu willst Du die EV verhindern? Deine Schufa ist ohnehin im Eimer.
Die EV ist lediglich eine Unterschrift und hat keine weitere Bedeutung. Der vorausgegangene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss steht ohnehin in der Schfufa und somit ist es Essig in Zukunft mit Krediten, Ratenkäufen, Handyverträgen etc.
bei einer abgabe der ev wird eines noch mehr erschwert im leben eine negative schufa ist noch mehr erklärbar