Eingruppierung in Entgeltgruppe (Lehrer)?

5 Antworten

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider wurde meine eigentliche Frage nicht beantwortet. An wem kann ich mich wenden, wenn ich mit der Einstufung nicht einverstanden bin? Personalrat?

Kurz zu euren Fragen:

-Es handelt sich um die Nieders. Landesschulbehörde.

-Habe als Lehrer im Ausland gearbeitet (mit abgeschlossenem Diplom, Lehramt).

grubenschmalz  09.08.2017, 15:14

Gewerkschaft und Personalrat

Bundesland?


Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt in der Regel nach der Dauer der Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber. So ist nach einem Jahr ein Aufstieg in die Stufe 2 vorgesehen, nach zwei Jahren in Stufe 2 ein Aufstieg in die Stufe 3, nach drei Jahren in Stufe 3 ein Aufstieg in die Stufe 4 usw.

Die Dauer der Zeiten des Aufstiegs ab Stufe 3 kann leistungsbezogen verlängert oder verkürzt werden.


Welche langjährige Berufserfahrung hast du?
In NRW kenne ich das bei Vertretungslehrern, die in E11 angestellt werden, dass da alles mit Kinder- und Jugendarbeit angerechnet wird, also auch irgendwelche Arbeit als Trainer während des Studiums. Was aber ausdrücklich nicht anerkannt wird, sind Ausbildungszeiten, also zb eine vorherige Ausbildung als Erzieher.

Die Stelle ablehnen kannst du natürlich. Zwingt dich ja keiner zum unterschreiben.

Gilt der Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16), wo die Bezirksregierungen und die zuständigen Ministerien angewiesen worden sind, bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung großzügig auszulegen und anzurechnen aus für Niedersachsen?

Hallo.

Du musst nicht., Dann hast du auch keinen Anspruch auf Verbeamtung.

In Niedersachsen werden Grd-Schullehrer nach 12 bezahlt, inzwischen nach 13 und 12 ist rausgenommen.
Soll sogar auf E14 gefördert werden. Lieft auch wohl an der neuen Regierung. Verbindlich ist noch nichts. Noch werden die nach E12 bezahlt.

Aber das ist ja auch nicht gerade wenig.

Mit Gruß

Bley 1914