Eingangstürschloss vom mieter gewechselt, nicht die wohnungstür, darf er das?

5 Antworten

Der EG Mieter muss nicht kooperativ sein. Schloss wieder austauschen, in Rechnung stellen. Abmahnen. Bei Wiederholung Mietvertragskündigung.

Natürlich darf er das nicht, das sind nicht seine gemieteten Bereiche

Die außerordentiche und fristlose Kündigung des besitzstörenden Mieters ist hier geboten . Kein Eigentümer muss hinnehmen , dass er vom Betreten seines Hauses auf diese Art gehindert wird und dass andere Mieter ebenfalls nicht ihr Besitzrecht an ihrer Wohnung wahrnehmen können.

Soforthandlungen: Schlüsseldienst mit Notöffnung der Haustür beauftragen. Die Kostenrechnung als Schadensersatzforderung mit kurzer Frist dem Störer zustellen.Auszugsfrist für den Störer 5 Werktage.

Da Gefahr besteht, dass der Störer die Tat wiederholt, gesamtes Türschloss ausbauen und den Einbau erst nach Auszug des Störers vornehmen..

Schwierig wird es erst, wenn der Störer trotz Kündigung nicht ausziehen will. Vielleicht. verfügt der Amtsaarzt eine Einweisung in die Psychiatrie oder ein Richter am Amtsgericht setzt eine Zwangsräumung auf dem Wege der einstweiligen richterichen Anordnung durch.

Ausbohren und dem Mieter den Mietvertrag kündigen


Innadi 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 20:58

Darf ich ihn wegen sowas einfach kündigen? Ist das rechtens?

Isuzu189  01.05.2025, 21:00
@Innadi

Dürfte eine gerichtliche Einzelfallentscheidung sein. Vermutlich wird da rauskommen, dass erstmal eine Abmahnung fällig gewesen wäre. Allerdings könntest du auch versuchen eine offizielle Frist zu setzen (eine Woche dürfte da reichen), dass das auf das reguläre Schloss zurückgebaut werden muss. Passiert da nix, ginge die Kündigung wohl durch, weil das einfach unzumutbar ist Bewohner draußen zu halten. Aber im blöden Fall läufts auf ne Räumungsklage raus

stealthuser  01.05.2025, 21:51
@Innadi

Da andere Bewohner ihre Wohnung jetzt nicht nutzen können und praktisch ausgesperrt sind, gehe von einer erheblichen Störung des Hausfriedens aus, die eine sofortige Kündigung rechtfertigt.

Besitzstörungsklage. zuerst eingeschrieben ankündigen mit Fristsetzung zur Wiederherstellung des Urzustandes, bei nicht-Compliance durchziehen.


Innadi 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 21:12

Ok vielen dank

Also verstehe ich richtig, wir reden über eine Gebäude mit mehren Wohneinheiten und nicht eine Haus oder so wo sowieso nur eine Partei wohnt? Heißt die Tür die er getausctht hat wird von mehren benutzt?

Nein darf er nicht.


Innadi 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 20:51

Ja genau. Es wohnen 2 Parteien im Haus. Ich bin die neue Eigentümerin und ich konnte nicht ins Haus.

Und dann habe ich erfahren das keiner rein kann und die Tür immer offen ist weil der im EG das Schloss gewechselt hat

Osterkarnigel  01.05.2025, 20:52
@Innadi

Ja relativ einfach darf er nicht schon gar nicht ohne Information. Schlüssel einfordern oder Schloss auf seine Kosten austauschen lassen.