Eine Person bezieht Pflegegeld, wer darf darüber verfügen?

2 Antworten

Das Pflegegeld steht rechtlich der pflegebedürftigen Person zu.

Gibt die es an die Person weiter, von der der Pflegebedürftige versorgt wird ist das OK.

Das kann auch dadurch erfolgen, dasss es direkt auf das Konto des Pflegenden gezahlt wird.

Verfügen über das Pflegegeld kann einzig der , dem es zugesprochen wurde. ( Ausnahme es gibt einen amtl. bestellten Betreuer.)

Der Person, die es bezieht. Also der zu Pflegende.