Eine Abmahnung in der Ausbildung?

5 Antworten

Was meinst Du, warum das URLAUBSPLANER heißt?!?

Auch als Auszubilden darf man sein Hirn anstrengen und vor allem benutzen!

Logisch, dass man seinen Urlaub auch beantragen muss, woher sollte der Chef sonst wissen, wer denn überhaupt zur Arbeit kommt!!

Das was Du gemacht hast, da Du keinen genehmigten Urlaub hattest, nennt sich unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit, ähnlich wie Schulschwänzen, nur schlimmer!

Ja, Abmahnung ist hierbei üblich!

Aber um Dich zu beruhigen, sofern Du jetzt daraus gelernt hast, bist Du noch weit weg von einer Kündigung!

Solange Du keine silbernen Löffel stiehlst, wird Dich dein Chef generell nicht so schnell kündigen können!

Dadurch das er ausbildet, MUSS er auch damit rechnen, dass ihr Fehler macht oder euch falsch verhaltet!

Du kannst Dir doch nicht einfach selber einen Urlaubstag nehmen. Du musst erst mit dem Chef oder Personaler reden. Kündigen kann er Dich beim zweiten Mal. Diese Abmahnung ist es die gelbe Karte, danach kannst Du theoretisch fristlos gekündigt werden.

alarm67  30.03.2016, 19:49

Grundsätzlich richtig, aber in der Ausbildung nicht! Da ist eine Kündigung nicht so ohne weiteres möglich!

Familiengerd  30.03.2016, 20:01

Deine Aussagen zur Kündigung sind in diesem Fall völlig irrig - da muss (in der Ausbildung) schon entschieden mehr passieren!

Zu allererst steht das Unternehmen in der Pflicht Dich über die betrieblichen Regeln, insbesondere als neuer Azubi aufzuklären. Unterbleibt das, muss sich der Betrieb das Fehlverhalten zumindest teilweise anrechnen lassen.

Nun zur Abmahnung. Mit einer Abmahnung wird ein Fehlverhalten eines Vertragspartners bemängelt, verbunden mit der Aufforderung das vertragswidrige Verhalten zu ändern bzw. zu unterlassen. Es kann, aber muss nicht, auf Rechtsfolgen bzw Konsequenzen hingewiesen werden.

Einer Abmahnung muss also ein Fehlverhalten zu Grunde liegen. Allerdings gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten darüber ob überhaupt ein abmahnwürdiges Verhalten vorliegt. In diesem Fall kann gegen die Abmahnung gerichtlich vorgegangen werden, so das ein Richter darüber zu entscheiden hat ob die Abmahnung gerechtfertigt ist.

Nun noch zu Deiner Beruhigung, sobald die im Lehrvertrag vereinbarte Probezeit verstrichen ist, ist es für einen Arbeitgeber bzw. den Lehrherrn fast unmöglich einen Lehrvertrag zu kündigen. (Deswegen versuchen die Chefs es immer über den Weg eines Aufhebungsvertrages. Vergiss nicht Aufhebungsverträge bringen nur dem AG Vorteile). Um einen Lehrvertrag zu kündigen muss das Betriebsklima vom Azubi schon extrem gestört worden sein. Andere Gründe wären Diebstahl, Körperverletzng oder schwere Beleidigungen.

verreisterNutzer  31.03.2016, 00:00

(Zitat): "Es kann, aber muss nicht, auf Rechtsfolgen bzw Konsequenzen hingewiesen werden." (Zitat Ende)

Das ist leider falsch!

Sobald in einer Abmahnung nicht ausdrücklich steht, dass das Arbeits-(hier Ausbildungs-)verhältnis im Wiederholungsfall gekündigt wird, ist die Abmahnung wertlos, weil sie im Streitfall vom Arbeitsgericht verworfen würde.  

Alles andere oben Geschriebene ist vollkommen richtig.

Schuldenhelfer  31.03.2016, 00:34
@verreisterNutzer

Ich habe über Abmahnung im allgemeinen geschrieben. Eine Abmahnung soll primär auf ein Fehlverhalten hinweisen und dazu auffordern das Verhalten zu ändern. Eine Rechtsfolge aus der Abmahnung ist nicht immer gewünscht oder beabsichtigt, daher muss auch nicht auf Konsequenzen hingewiesen werden.  Selbstverständlich gibt es im Arbeitsrecht weitere zu beachtende Details, (Zugang, konkret zu unterlassendes Verhalten und Konsquenzen im Wiederholungsfall) 

verreisterNutzer  31.03.2016, 01:01
@Schuldenhelfer

Wenn man eine Abmahnung nicht ernst meint, sollte man es unterlassen, sie zu erteilen!

Eine arbeitsrechtlich "nicht wasserdichte" Abmahnung (wie es im Fachjargon heißt) ist vertane Zeit und macht den Aussteller unglaubwürdig.

Noch einmal: Wenn nicht konkret darauf hingewiesen wird, dass das Arbeits-/Ausbildungsverhältnis im Wiederholungsfall gekündigt wird, ist eine Abmahnung sinnlos (und nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht).

P.S.: Es reicht im Übrigen auch nicht, lediglich pauschal "arbeitsrechtliche Konsequenzen" anzudrohen.

Familiengerd  31.03.2016, 12:33
@Schuldenhelfer

@ Schuldenhelfer:

Selbstverständlich gibt es im Arbeitsrecht weitere zu beachtende
Details, (Zugang, konkret zu unterlassendes Verhalten und Konsequenzen im Wiederholungsfall)

Genau das ist es, worauf Nightstick und ich hinweisen!

Diese zutreffende Nennung als "zu beachtendes Detail" steht aber im Widerspruch zu Deiner Behauptung "Es kann, aber muss nicht, auf Rechtsfolgen bzw Konsequenzen hingewiesen werden." in der Antwort.

Familiengerd  31.03.2016, 12:27

Deine Ausführungen sind ja so weit richtig, nur ist die Aussage

Es kann, aber muss nicht, auf Rechtsfolgen bzw Konsequenzen hingewiesen werden.

falsch.

Gerade die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen soll ja zur Änderung eines abgemahnten vertragswidrigen Verhaltens führen; fehlt es daran, ist die Abmahnung in ihrer Konsequenz völlig wirkungslos, das heißt sie kann nicht zur Stützung einer zu vollziehenden arbeitsrechtlichen Folge heran gezogen werden.

Diese arbeitsrechtliche Folge muss übrigens nicht zwingend eine Kündigung sein.

http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/konflikte0/abmahnung-von-auszubildenden.html

Natürlich muss Dein Urlaub vom Vorgesetzten genehmigt werden. Der Plan dient nur zur Orientierung für die Kollegen und der Vorgesetzten - platt gesagt - wer da ist.

Nein, Du kannst noch nicht gekündigt werden. Es gibt üblicherweise Empfehlungen der IHh, wie mit Azubis umgegangen werden soll, die den Übergang von der Schule in den Betrieb noch nicht geschnallt haben.

Da kannst zu einer Abmahnung eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben.

Ich muß als Arbeitnehmer nicht einfach eine Abmahnung hinnehmen seites meines Arbeitgebers. Wenn er eine Abmahnung schreibt, schreibst du eine Gegendarstellung dazu. Deine Abmahnung landet ja in deiner Personalakte.

Bekommt man 3x eine Abmahnung für den gleichen Vorgang ist die dritte Abmahnung automatisch die Kündigung. Genau genommen kann er dir also 10x eine Abmahnung schreiben (was natürlich keine Firma macht), für einen Vorfall. Solange es nicht ums gleiche Vergehen deinerseits geht ist soweit alles ok (oberflächlich betrachtet).

Lies mal was hier steht: http://www.abmahnung.org/gegendarstellung/

In der Ausbildung sieht das noch mal ganz anders aus. Da kann ein Arbeitgeber seinen Auszubildenden nicht so ohne weiteres rauswerfen. Aber selber einen Urlaubstag nehmen, ist schon heftig. Das war nicht so schlau^^

Familiengerd  30.03.2016, 19:42

Bekommt man 3x eine Abmahnung für den gleichen Vorgang ist die dritte Abmahnung automatisch die Kündigung.

Das ist völliger Unsinn!

Weder gibt es diese Vorgabe von 3 Abmahnungen, noch gibt es einen solchen Automatismus, der eine Abmahnung zur Kündigung macht!!

alarm67  30.03.2016, 19:47
@Familiengerd

Klar kann er eine Gegendarstellung schreiben, nur hier ist das eine reine Zeitverschwendung, weil der Arbeitgeber recht hat/im recht ist!

Familiengerd  30.03.2016, 19:58
@alarm67

Zu einer Gegendarstellung habe ich auch nichts gesagt; aber mit der Aussage dazu hast Du selbstverständlich Recht.

Allerdings kann man schon fragen, ob eine Abmahnung in diesem Fall - bei einem offensichtlich völlig ahnungslosen Auszubildenden - nicht ziemlich kleinlich/übertrieben ist und eher eine Belehrung oder Ermahnung angebracht wäre!

alarm67  30.03.2016, 20:07
@Familiengerd

Sorry, Gegendarstellung war nicht auf Dich bezogen! Und, der Fragesteller hat wohl bislang NUR eine mündliche Abmahnung oder eher eine Ermahnung erhalten, den Rest überlegt sich sein Chef wohl noch.

Familiengerd  30.03.2016, 20:23
@alarm67

Okay ...

den Rest überlegt sich sein Chef wohl

Das sollte er auch! :-)

Flordeliz  31.03.2016, 01:05
@Familiengerd

Nein, nicht völlig. Ich könnt dir da jetzt einige deutsche Hotels nennen die das mit den Abmahnungen so handhaben. Entscheidend ist das Verhalten und das Vergehen des Arbeitnehmers. Und da ich selber schon bei einigen Arbeitsgerichtsverhandlungen dabei war, seitens unserer Hotelkette, kenne ich auch das was die Richter dazu meinten. Und das ist kein völliger Unsinn. Sorry.

Familiengerd  31.03.2016, 11:51
@Flordeliz

@ Flordeliz:


Und das ist kein völliger Unsinn.

Deine kritisierte Behauptung ist und bleibt Unsinn - und wenn das zig Hotels so handhaben mit den Abmahnungen und Du bei tausend Arbeitsgerichtsverhandlungen dabei warst:

Das ändert nichts daran, dass es den von Dir behaupteten Automatismus "Bekommt man 3x eine Abmahnung für den gleichen Vorgang ist die dritte Abmahnung automatisch die Kündigung." überhaupt nicht gibt.


Es gibt keinerlei Bestimmung darüber, wie viele - oder wenige - Abmahnungen vor einer Kündigung ausgesprochen werden müssen/können, weder aufgrund von Gesetzen noch aufgrund von Richterrecht, weil es immer um ganz individuell zu beurteilende Fälle geht!

Bei vertragswidrigem Verhalten eines Arbeitnehmers (und auch eines Arbeitgebers!) ist es alleine eine Frage der ganz konkreten Umstände und Bedingungen, ob eine Kündigung mit oder ohne Abmahnung außerordentlich/fristlos, ordentlich ohne Abmahnung oder nach der 1., 2., 3., 4., ... Abmahnung (aus dem gleichen Grund) ausgesprochen werden kann!!
 
Bei mehreren (vielen) Abmahnungen darf nur nicht die Folge eintreten, dass durch eine zu große Häufung der Warncharakter einer Abmahnung "abgenutzt" wird!

DarthMario72  31.03.2016, 19:05

Bekommt man 3x eine Abmahnung für den gleichen Vorgang ist die dritte Abmahnung automatisch die Kündigung. Genau genommen kann er dir also 10x eine Abmahnung schreiben (was natürlich keine Firma macht), für einen Vorfall. Solange es nicht ums gleiche Vergehen deinerseits geht ist soweit alles ok (oberflächlich betrachtet). 

Bitte entschuldige, aber woher hast du diesen Blödsinn???