Einbürgerung in Deutschland begründung

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Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Wenn Du die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllst, hast Du einen Anspruch auf Einbürgerung. Und zu den Vorausetzungen zählt keine Begründung des Antrags.

einbürgerung geschieht viel zu schnell, auch wenn es 20 Jahre sind.. ist zwar keine antwort auf die frage, aber das muss hier stehen, wie ich finde!

Nein, den letzten Ausschlag für die Entscheidung über die Einbürgerung wird die Begründung nicht geben. Aber, warum soll man die Gründe nicht nennen?

Vorschlag: "Ich lebe seit 20 Jahren in Deutschland, meine Kinder sind in Deutschland geboren und ich spreche akzentfrei Deutsch. Ich beabsichtige auf Dauer in Deutschland zu leben und möchte Bürgerin dieses Landes werden."

Meine Frau hat ürbigens (fast) dasselbe geschrieben (unsere Kinder waren dazu noch durch mich deutsche Staatsbürger). Sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft noch wenige Tage vor unserer Abreise in die USA erhalten. Ich habe mich gewundert, dass der Beamte nicht protestiert hat: "Hey, was soll das? Sie bleiben ja gar nicht in Deutschland!". Hat er aber nicht. Das US-Visum musste sogar noch auf den deutschen Pass umgetragen werden ...

BVBDortmund  25.01.2015, 18:41

Die Gründe nennt man, weil es für bisherige Deutsche plausibel wird. Jeder soll es verstehen.

Außerdem, es ist doch schön wenn alle rufen können, wir sind das volk.

Hallo, meine Frau ist im Juni nach 5 Jahren Deutschlandaufenthalt eingebürgert worden, weil sie 1. mit einem Deutschen verheiratet ist, 2. Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit hat 3. den Staat nicht finanziell in Anspruch nimmt und 4. alle Voraussetzugen wie Sprachtest, Integrationskurs, Einbürgerungstest und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erfüllt hat.

Wer den "Ehebonus" (Einb. nach 3-5 Jahren) nicht hat, muss i.d.R. 7-8 Jahre warten. Wer hier mind. 4 Jahre zur Schule gegangen ist oder studiert hat, braucht die Tests nicht abzulegen. Wenn sie sich und ihre Kinder ernähren kann und keine Einträge im Strafregister vorhanden sind, reichen eigentlich die 20 Jahre Aufenthalt als Begründung dafür, warum Deutschland ihre Heimat geworden ist und sie die Staatsangehörigkeit haben möchte.

Viel Erfolg! Alex

Andreas Starke  28.05.2014, 11:22

Das ist alles richtig und wird beim Einbürgerungsverfahren auch sowieso geprüft - warum sollte es sonst so lange dauern?

Die Frage war ja hier, was man auf die Frage nach der "persönlichen Begründung" schreiben sollte. Mein Vorschlag: Etwas zur persönlichen Begründung.