Ein verkäufer im supermarkt darf jemandem den verkauf ja verweigern?

13 Antworten

Man darf nicht Leute systematisch Diskriminieren. Das ist verboten. Aber jeder Einzelhändler darf entscheiden wen er was verkauft.

Habe selbst an einer Tankstelle gearbeitet und einigen Leuten Alkohol nicht verkauft. Man hat auch sowas wie eine Pflicht anderen gegenüber. Wenn man der Meinung ist das es zu Problemen führt ist das auch gerechtfertigt. Habe oft genug erlebt wie betrunke randalieren

Nur in ganz bestimmten Situationen gibt es eine Versorgungspflicht

Mungmong 
Fragesteller
 04.07.2020, 09:34

Nur in ganz bestimmten Situationen gibt es eine Versorgungspflicht,dem straßenverlauf Richtung sinnvolle Antwort folgen bis im gegensatz zu den hydrationsoptimisten hier lauwärmer dranne an dem was ich fragn gewilllt war.

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Nur theoretisch gibt es da eine ausnahme ...

Ja, in ganz bestimmten Faellen kann ein Anbieter tatsaechlich dazu verpflichtet sein, einen Vertrag zu schliessen. Welche das sind, kannst du hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang

Bierverkauf an der Tanke gehoert natuerlich nicht dazu.

Diskriminierung liegt nur dann vor, wenn ein Rechtsanspruch verweigert wird. Du hast im Supermarkt keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum des Marktes, also liegt dort auch keine Diskriminierung vor. Bloss weil jetzt Diskriminerung überall in den Medien herumgereicht wird, liegt nicht immer eine solche vor. Du solltest Wörter nur benutzen, wenn du sie verstehst.

Die folgenden zwei Absätze deiner Frage sind frei erfunden und konstruiet.

Der Dritte könnte stimmen, denn wenn du dir 5 Bier leisten konntest und sie in die reingeschüttet hast, dann entscheidet der Verkäufer an der Tanke, ob er dir noch mehr geben will. Bist du anschliessend noch selber 20 Km gefahren? Wie auch immer... sei's drum.

Du solltest jetzt erst mal deinen Rausch ausschlafen und dir dann vielleicht überlegen, wie du den Rest deines Lebens verbringen willst.

In dieser eingeschlagenen Richtung liegt jedenfalls nicht die Stairway to Heaven. Der Highway, auf dem du bist, führt in die entgegengesetzte Richtung.

piadina  04.07.2020, 07:52

Klasse!!!

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DerSchopenhauer  04.07.2020, 08:55
Du hast im Supermarkt keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum des Marktes, also liegt dort auch keine Diskriminierung vor.

Das ist so nicht richtig.

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit - ABER:

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gilt auch beim Zugang zu und der Inanspruchnahme von Gütern oder Dienstleistungen - das umfaßt sowohl öffentlich-rechtliche als auch eine Reihe von zivilrechtlichen Rechtsansprüchen - insbesondere gilt das beim Zugang zu den Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs - das sind Massengeschäfte gem. § 19 (1) Nr. 1 AGG.

Daher darf der Händler den Verkauf nicht ohne Grund verweigern.

Den Rest des Beitrags des Fragestellers mit dem Bier lasse ich hier außer betracht.

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Mungmong 
Fragesteller
 04.07.2020, 10:18

Hasse geklaut,du schlingel,du :))

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Dieses "lächerliche" Gesetz hat seinen Ursprung im Grundgesetz und in den Persönlichkeitsrechten des Menschen.
Es steht jedem Menschen frei selbst darüber zu entscheiden, ob und wem er etwas verkauft.
Tatsächlich lächerlich wäre es, Menschen mit einem Gesetz zu einem Verkauf zu zwingen, nur weil sie etwas haben.

Stell Dir mal einen Fall vor, wo ein Kunde jeden Tag durch Deinen Laden stolziert, alles verwüstet, Kunden anschnauzt, beleidigt und bedroht und mit einem Schokoriegel wieder geht. Solche Leute bekommen schnell Hausverbot und das aus gutem Grund.
Willst Du wirklich als Verkäufer gezwungen sein solche Leute in Deinem Laden machen zu lassen, was sie wollen und sie weiter bedienen?

Der Fall, dass jemand überhaupt nirgendwo etwas zu Essen/Trinken verkauft bekommt, ist theoretisch zwar möglich, aber eben nur rein theoretisch.
Die Wahrscheinlichkeit, das soetwas passiert ist so gering, das ist fernab der Realität.

In Deinem Fall ging es um Alkohol, ein Genuss- und Rauschmittel.
Der Verkäufer hat aus Fürsorge gehandelt, für Deinen Schutz und auf für seinen eigenen.
Der Verkäufer aht schließlich auch keine Lust, wenn Du da randalierst oder rumkotzt.
Und mit verdursten hat das nun schonmal garnichts zu tun.

Mungmong 
Fragesteller
 04.07.2020, 07:32

hatte nix getrunken ....musste fahrn....Des wegen war ICH der,der dann da stand .ICH bin nochma was holen gegangen bzw.den halben kilometer gefahren...

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apophis  04.07.2020, 07:40
@Mungmong

Ob nun Du (möglicherweise) randalierst oder Dein Kumpel oder sonst wer, ist den Verkäufer völlig wurscht, der Ärger ist da.

Zumal es auch nicht gerade verantwortlich ist, die Mitfahrer sich betrinken zu lassen. Es ist immernoch ein erhöhtes Risiko für den Straßenverkehr.
Der Verkäufer hat also auch moralisch keineswegs falsch gehandelt.
Und rechtlich sowieso nicht, sein Laden, seine Entscheidung.

Dass es jetzt doch plötzlich nur ein halber Kilometer war, wärend Du in Deiner Frage meintest es seine 20 Kilometer gewesen, ist interessant...

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Beim Lesen der Frage stellen sich mir die Nackenhaare auf.

Du redest davon, dass man einem »verdurstenden« zu Trinken geben soll und später erwähnst Du ganz beiläufig, dass Du zuvor bei der selben Tanke schon fünf Bier gekauft hast.

Wenn der Verkäufer meint, dass Du genug hast, kann er den Verkauf verweigern, allein schon um Dich vor Dir selbst zu schützen. Das ist keine Diskriminierung, sondern die Sorge um das Wohl eines Mitmenschen.

Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann mach doch eine Anzeige. Aber wundere Dich nicht, wenn man Dich auslacht.