Ein leeres Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist kaufen, aber ohne Gewinn für den Verkäufer (möglich ohne Spekulationssteuer)?
Hallo, ich habe eine Frage zur Spekulationssteuer. Ich möchte gerne ein Grundstück kaufen welches im Jahr 2012 für 150.000 € inkl. Notar und Grunderwerbsteuern vom jetzigen Eigentümer gekauft wurde. Seit dem ist das Grundstück leer und steht frei. Nun würde ich dieses Grundstück gerne kaufen und könnte es für ca. 100.000 € erwerben. Somit macht der Verkäufer keinen Gewinn. Nun bin ich mir aber nicht sicher ob der Verkäufer dann Steuern zahlen muss, und hoffe auf eine erste Antwort. Vielleicht auch einen Hinweis wo man das ganze genau herausfindet (eher beim Notar, Rechtsanwalt oder Finanzamt)?Vielen lieben Dank für eure Mithilfe.
3 Antworten
Nein, wenn er keinen gewinn macht nicht. Nur wenn er es für z.B. 100.000€ gekauft hätte und würde es für 150.000€ verkaufen, so müsste er 50.000€ versteuern.
Der Grundstückseigentümer würde bei diesem Verkauf einen Verlust von 50.000,00 € erwirtschaften.
Da wird das Finanzamt bestimmt fragen, worauf dieser Wertverlust innerhalb von 5 Jahren zurückzuführen ist.
Ohne eine vernünftige Antwort auf diese Frage wird das Finanzamt misstrauisch sein und fragen, ob Verkäufer und Käufer möglicherweise verwandt oder befreundet sind.
Diese Milchmädchenrechnung ist aber so was von daneben!
Hat der Veräußerer 150.000,00 € aufgewendet? Ja
Macht er bei einem Verkauf zu einem Preis von 100.000,00 € einen Verlust von 50.000,00 €? Ja
Daran ändern auch Taschspielerrechnungen nichts.
Das ist ganz falsch. kann sein er hat die Arbeit verloren und nicht mehr das Geld sich ein Haus drauf zustellen.
Eine Spekulationsteuer gibt es nicht. Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. § 23 EStG. Ein erzielter Gewinn wird mit den anderen Einkünften zusammengerechnet und mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Wenn der Verkäufer in dem Fall einen Verlust aus der Veräußerung erzielt, kann dieser allerdings nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Der Verlust wird gesondert festgestellt und kann nur mit künftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.
Danke für deine Antwort. Aber kurz für einen Laien :-), d.h. der Verkäufer hat eigentlich keinen Nachteil oder muss Angst haben viel mehr Steuern zahlen zu müssen!?
mehr Steuern muss er dadurch nicht zahlen, aber eben auch nicht weniger, weil es nicht als Verlust verrechnet werden kann.
Spekulationssteuer gibt es schon. Es gibt eine Haltedauer von 10 Jahren, dann bezahlt man diese nicht.
Der Bodenrichtwert ist z.B. dort etwa s gesunken und er würde gerne verkaufen. So würden wir uns einigen. Kann er nicht sein Grundstück verkaufen wie er möchte? Wenn man 150 Tsd minus Notar und Grunderwerb rechnet und bei mir Notar und Grunderwerbsteuer drauf dann sind es etwa 25.000 Unterschied. Soviel Verlust ist es dann nicht.