Ein ideell geteiltes Immobilien-Objekt soll real-geteilt werden - wie teilt man im folgenden Fall gerecht?

2 Antworten

Ich würde Person a die Hälfte des hauswertes ausbezahlen

Gerechtigkeit2 
Fragesteller
 05.10.2017, 22:27

Ja - das ist sicher der grundsätzlichste Ansatz;

welchen man bei Teilung 50:50 andenken kann;

Danke dafür schon mal !!!

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Schwierig ist es nur den heutigen Wert des Hauses (Baujahr 1930) festzustellen, weil vor 10 Jahren renoviert und seither vermietet (alle Wasserleitungen erneutert; Bad komplett neu; Heizung neu; Böden alle neu; Fenster teilrenoviert).

Soweit noch nutzbar wird lt. Bewertungsgesetz § 185 BewG

"Die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes beträgt regelmäßig mindestens 30 Prozent der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer.";

also noch mind. 30% von 70 Jahren (Einfamilienhaus) - also 21 Jahre abzüglich der letzten 10 Jahre in Vermietung; 

wären dann 11 Jahre Restnutzungsdauer;

Also die Mieteinnahmen der Restnutzungsdauer abgezinst mit dem
Liegenschaftszinssatz von 5% um 11 Jahre 

(auf den heutigen Barwert) 

und durch zwei geteilt - das wäre dann der HALBE HAUSWERT ???

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fibs7000  05.10.2017, 22:36
@Gerechtigkeit2

Also möchtest du quasi die Miete auch auf 2 aufteilen?

Gerechtigkeit2 
Fragesteller
 05.10.2017, 23:27
@fibs7000

Im Prinzip bilden die Mieteinnahmen der Restnutzungsdauer nach dem Ertragswertverfahren die einzige Möglichkeit eine den Regeln des Finanzamtes entsprechende Lösung zu finden;

ja die Mieteinnahmen werden für die Bewertung eines Hauses verwendet, wenn es vermietet ist;

deshalb bedeutet es schlussendlich die noch zu erwartende Mieteinnahmen für die künftigen Jahre durch 2 zu teilen;

alles abgezinst auf den Barwert von heute - natürlich;

(Liegenschaftszins & RND ~ Vervielfältiger, usw.)

du suchst scheinbar ne lösung, bei der du den hauswert möglichst klein rechnen kannst. ich erwarte nicht, dass dieser wert aus deinen rechnungen vernünftig den marktwert bei verkauf darstellt. und deshalb halte ich es für zweifelhaft, ob du damit den anderen über den tisch ziehen kannst. jedenfalls besteht kein rechtsanspruch, mit dem du deine berechnungen durchsetzen könntest.

ein fairer ansatz sieht vielleicht so aus: ihr ermittelt den marktwert der jeweiligen objekte. diese dürften relativ leicht zu ermitteln sein. teilt den gesamtwert durch 2, so dass ihr den wert für den 50%-teil habt. ich nehme an, dass das flurstück mit dem haus den höheren wert besitzt.

nun zieht ihr den wert des freien flurstücks vom 50%-teil ab und erhaltet den wert, den der erwerber des grundstücks mit haus an den erwerber des unbebauten flurstücks als ausgleich zahlt.

wenn ihr euch zerstreitet, könnte das mit der zwangsversteigerung enden. das dürfte die schlechteste lösung sein.

annokrat

Gerechtigkeit2 
Fragesteller
 05.10.2017, 23:31

Danke auch hier - nur das gesamte Objekt bewertet führt zu anderen Werten, weil es Bewertungsgesetze gibt die das unbebaute Grundstück im Gesamtvermögen verzerrt abbildet;

deshalb muss man die beiden Objekte schon vorher getrennt bewerten und betrachten;

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die angestrebte Lösung soll wirklich gerecht sein;

eine idealtypische Problemlösung darstellen, in welcher beide Personen zufrieden sind;

annokrat  05.10.2017, 23:42
@Gerechtigkeit2

hatte ich doch geschrieben: der marktwert beider objekte sollte getrennt ermittelt werden. beide werte werden zusammen gezählt und das ergebnis durch 2 geteilt. daraus gibt sich der wert von 50%.

diese lösung wäre gerecht.

annokrat