Ein Freund von mir ist ohne Strassenzulassung und Versicherung Elektroroller gefahren...?
Ja und die Polizei hat das Fahrzeug gleich konfesziert, also es fährt 20,Std/Km, ansonsten soweit in Ordnung bekommt er es wieder? Also Strafe ist schon klar aber gleich einbehalten??
Wie soll das gehen, Versicherung für etwas, was nicht zugelassen ist?
Es gibt eine Strassenzulassung für den Roller aber man muß das beantragen..
4 Antworten
§74 StGB:
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
Im Gegensatz zu einer Sicherstellung oder Beschlagnahme ist die Einziehung dauerhaft, "er" erhält das Fahrzeug in diesem Fall nicht zurück.
Da keine Straßenzulassung vorliegt, ist davon auszugehen, dass weitere Taten begangen werden, es gibt also keinen Grund, das Fahrzeug nicht dauerhaft einzuziehen.
Eine abgelaufene TÜV-Plakette ist eine lächerliche Ordnungswidrigkeit, das interessiert niemanden, hier steht eine Straftat in Raum, für die ein Erwachsener bis zu einem Jahr ins Gefängnis geht.
Fährst du mit deinem PKW, obwohl dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder schmuggelst du damit Drogen, kann das Fahrzeug genauso eingezogen und versteigert oder verschrottet werden.
Dein Auto kann auch, wird auch eingezogen, wenn nach dem Siegelklau noch gefahren wird.
Das ist in solchen fällen der normale Ablauf.
Erstmal nicht. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist vielleicht
Das ist nicht sicher. Teilweise werden die Fahrzeuge, mit denen die Straftat begangen wurde, auch beschlagnahmt.
es kommt auch darauf an, weshalb das Fahrzeug entzogen wurde. Zum begutachten durch einen Gutachter (auch teuer) zur Feststellung der grundsätzlichen Zulassungsfähigkeit? In dem Fall würde es bei nicht zulassungsfähig voraussichtlich verschrottet.
Sorry, aber das fahren mit einem nicht versicherten Kraftfahrzeug und das vielleicht noch ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Ja klar, stimmt... Er hats aber jemand privat abgekauft, der hätte ihm vielleicht sagen sollen, daß er Zulassung hat oder nicht, weil er ist erst 2 Jahre in Deutschland wusste das nicht, hat auch an sowas gar nicht gedacht.. Aber naja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
dann muss er sich vorher erkundigen, welche Gepflogenheiten in Deutschland herrschen. Das wird auch von uns erwartet, wenn wir woanders hingehen.
Also grundsätzlich hast du ja Recht aber ich hab da auch nicht drangedacht, weil man leiht sich so n Ding, bezahlen und einfach fahren.. Und er ist eigentlich einer der sich informiert aber alles kann man halt nicht wissen.. Wissen bestimmt auch viele Deutsche nicht, würde ich wetten,... Manche brauchen auch keine Strassenzulassung, dürfen nur nicht auf der Straße fahren und also man Fahrradfahrer sind da schneller oder?
Es ist müßig darüber zu diskutieren. Es besteht Versicherungspflicht und fertig.
Ich möchte mal deine Meinung darüber hören, wenn dein Auto von so einem Spinner beschädigt wird und du dann leer aus gehst, weil keine Versicherung besteht. Es ist schon alles richtig so, wie es ist. Naja fast alles. Es wird normalerweise viel zu lasch bestraft.
Also klar, u d was ist mit dem Fahrradfahrer der mir ins Auto fährt, der hat auch keine Versicherung, also mein Auto wurde einige Male beschädigt von Fußgängern und Auto, und... Also, hat die Polizei auch nicht interessiert, hatte bis auf die letzte Zahl sogar das Kennzeichen....
Eine Straftat also, und der Tat-Gegenstand wird somit eingezogen und vernichtet, ist sogar hierbei uns auf dem Land so.
Einziehung des Tatwerkzeugs
Dann müssten sie ja Riesenhallen haben mit allen eingezogenen Fahrzeugen,.. finde ich schon übertrieben, also wenn sie es behalten würden..
Die Hallen sind so nicht. Wenn zu viel darin ist, werden die Dinger verschrottet.
Wo hast du denn diese Zahlen her?
Es gibt dafür keinen festen Strafsatz. Die Höhe der Strafe wird der Richter entscheiden.
Aber vielleicht liest du mal hier:
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-versicherungsschutz/
Warum ist das bitte übertrieben?Jeder sollte sich an die Regeln halten.... Außerdem scheint es ja welche zu geben, die aufgrund eines geringen Bußgelds dann doch ohne Versicherungsschutz fahren würden. Ich fahre ja auch nicht ohne Versicherungsschutz, also erwarte ich das von anderen Verkehrsteilnehmern auch. Wenn er die 40€ genommen hätte, um das Teil zu versichern, hätte er den E-Roller behalten können
Also, wie gesagt, ich hab mein Auto auch nicht abgeben müssen und es war ein Tatwerkzeug... Und Auto finde ich viel gefährlicher, da kannst du viel größeren Schaden anrichten... Ich musste ja nachweisen, daß ich alles bezahlt habe.... Und ehrlich gesagt Vergleiche ich das eher mit einem Fahrrad das schneller sein kann. Ach erst dachten sie er hätte ein Motor da drunter weil es angebl. So schnell war, ist aber nicht so, 20 fährt er, mehr nicht....
Du scheinst ja wirklich nur zu schauen, wie hoch die Strafe sein könnte. Das ein Fahrzeug ohne Versicherung auf der Straße nichts zu suchen hat, ist aber Fakt.
Also warum beschwerst du dich darüber? Wenn jemand ein gestohlenes Fahrrad gekauft hat (ohne das zu wissen), passiert das Gleiche.
Ja, er hat es aber teuer bezahlt und nicht geklaut.. Ist ja was anderes... Und du also meistens fährt man ja kurze Strecken von a nach b und kurvt nicht mit 100 std/km durch die Gegend, warum sonst ist die Versicherung so günstig..
Ich glaub, du hast meinen Kommentar nicht richtig gelesen.
So viel wird er dafür nicht bezahlt haben, wenn er nichtmal ne Straßenzulassung hat. Die Versicherung ist nur für Roller mit Straßenzulassung...
Einen schönen Tag noch :-))
Es geht grundsätzlich um Fahrzeuge, für die eine Versicherungspflicht besteht.
Wo hast du denn diese Zahlen her?
Wiedermal von dieser bescheuerten Contentmill, die durch ihren Namen den Eindruck erwecken will, sie hätte irgendwas mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, im Volksmund Bußgeldkatalog, zu tun. Diese Contentmill ist nicht in der Lage, zwischen Fahren ohne Versicherungsvertrag und Fahren ohne Versicherungskennzeichen bei gleichzeitig bestehendem Vertrag zu unterscheiden und gaukelt unbedarften Lesern somit vor, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz angeblich nur eine Owi wäre.
Ja, ich dachte dass er es erst versichern muss ect., eine Strafe zahlt und dann wieder abholen kann, also fände ich jetzt ok. Beim PKW war das bei mir auch schon, hatte vergessen zu bezahlen und mir wurde die TÜV Pakete abgemacht. Fertig. Hab's bezahlt und halt Strafe noch, aber keiner hat mir mein Auto abgenommen..