Ein elternteil verweigert die zusammen arbeit mit der familienhilfe. Grund für inobhutnahme?

3 Antworten

Nun ja die Vorgeschichte scheint ja gravierend sein, wenn das Jugendamt bereits von Geburt an eine Familienhilfe zu euch schickt.

Eine Weigerung der Zusammenarbeit kann sich sehr negativ auswirken ja.
Ich würde da an deiner Stelle gut überlegen ob du die Zusammenarbeit wirklich verweigern willst und deine Gründe nicht, deinem Kind zuliebe, zurück stecken kannst.

Du hast ja deinen Mann der dir zur Seite stehen kann.
Und wenn das Jugendamt sieht das alles gut läuft, es dem Kind gut geht und die Eltern (beide) gut mitarbeiten dann sind sie auch schnell wieder weg.

Das Jugendamt interessiert nur, ob das Kindeswohl gesichert ist. Wenn sie daran Zweifel haben, dann haben sie verschiedene Maßnahmen (z.B. Familienhilfe), bevor sie in Obhut nehmen oder sich ans Gericht wenden.

Durch deine Ablehnung der Familienhilfe signalisierst du, dass du kein Interesse daran hast, die Lebensumstände für dein Kind zu verbessern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

arbeitest du nicht zusammen und verweigerst dich, wird das jugendamt das kind nach der geburt abholen und in obhut nehmen. du kannst laso zusammenarbeiten und zum wohle des kindes agieren oder das kind wächst im heim auf