Eigentümergemeinschaft: wie viele Rechnungsprüfer müssen sein? Genügt ein Einzelner?

2 Antworten

Theoretisch hätte jeder Eigentümer das Recht, die Jahresabrechnung zu prüfen. Das kann natürlich einer für alle machen, wenn die anderen ihm vertrauen. In der Praxis ist es jedoch meist so, dass man einen Beirat gewählt hat, dessen Aufgabe die Prüfung unter anderem ist.

.... gar keine müssen das sein, so lese ich jedenfalls die Spielregeln.

Jeder ET darf einsehen und sich zum "Prüfer" aufspielen.

Ich stelle immer wieder fest, dass diese "Prüfer" nicht einmal die Differenz zwischen Kontobeleg und Jahresabschluss bemerken!