Eigene Rechnung trotz Gutschriftsverfahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich finde Deine Art absolut in Ordnung, weil es auch die Zusammenhänge klar macht, denn es sollen ja auch durchgehende Nummerierungen für ausgagsrechnungen vorhanden sein.

Ausserdem müssen die Belege für Einbuchung der Rechnung und für die Stornierung vorhanden sein.

Es gemeinsam zu registrieren ist sehr gut.

Eurer Steuerberater wird Dein Verfahren bestätigen.

Hallo, es gibt nun mal in der PRAXIS verschiedener Firmen individuelle Verfahren. Hauptsache das Ergebnis ist richtig, d.h. die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer. Wenn du neu bist, solltest du die Verfahren nicht ändern, sondern es so machen wie bisher. Weder der eine Weg noch der andere ist falsch. Ein Neuling macht sich auf diese Weise schnell unbeliebt, weil besserwisserisch.