Eigene Garage mit Firmenwagen angefahren - wer zahlt was?
Ich habe einen Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung) über meinen Arbeitgeber. Versicherungsnehmer: Arbeitgeber
Nun ist mir leider ein Missgeschick passiert: ich bin rückwärts mit dem Firmenwagen an meine Garage (mein Eigentum) gefahren. Es entstand ein Schaden am Stoßfänger hinten und an meiner Garage.
Laut Versicherung ist der Schaden des Fahrzeugs über die Vollkasko abgedeckt. Der Schaden an der Garage, ist laut Versicherung ein "Eigenschaden" und wird nicht übernommen.
Laut meines Wissens ist ein Eigenschaden, wenn Versicherungsnehmer und Geschädigter die selbe Person ist - dies ist hier ja nicht der Fall.
WER WEIß RAT?
3 Antworten
Da du der eigentliche Verursacher bist, hast du gegenüber dem Halter auch keinen Schadensersatzanspruch. Und wenn du diesen nicht hast, reguliert auch die Haftpflicht nicht.
Das die Aussage des K-Versicherers korrekt ist, weißt du ja nun schon.
Eine gewisse Chance besteht über die Gebäudeversicherung; denn in leistungsstarken, modernen Bedingungen ist "Anprall von Fahrzeugen" eingeschlossen.
Die Versicherung hat das korrekt beantwortet.
Du kannst dich nicht selbst schädigen. Sonst wäre dem Betrug per Selbstbedienung ja Tür und Tor geöffnet