Ehepaar im Vorstand per Satzung verbieten?

6 Antworten

Natürlich wäre eine Satzungsänderung möglich, aber damit könnte man die derzeitige Situation auch nicht ändern. Persönlich sehe ich so eine Konstellation auch extrem gefährlich, wenn ein Ehepaar gleich zwei Drittel der Vorstandsschaft bildet...

Einerseits haben sie grundsätzlich 2/3 Mehrheit und je nachdem wie die Satzung aussieht, hat das 3. Vorstandsmitglied alleine auch keine Befugnisgewalt... 

nocturne22 
Fragesteller
 24.01.2017, 08:41

nee, das ist geregelt: 

Beschlüsse des Vorstandes werden einstimmig gefasst, kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, entscheidet der erweiterte Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei  Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden / der Vorsitzenden, in Abwesenheit, die des 1. stellvertretenden Vorsitzenden / der 1. stellvertretenden Vorsitzenden.

Das kann in einer Satzung, die laut vorgeschriebenem Verfahren geändert werden müsste, natürlich geregelt werden. Normalerweise ist dies aber nicht nötig, wenn die Betroffenen einsehen, dass die Konstellation mit einem Ehepaar im Vorstand nicht ideal ist.

Wenn die Mitglieder des Vereins diese Probleme genauso sehen würden, wäre das doch bei den Wahlen zum Vorstand möglich gewesen, diese Konstellation zu verhindern.

Eine diesbezügliche Satzungsänderung würde meiner Meinung nach vom Amtsgericht nicht akzeptiert, da das Wahlrecht in unzulässiger Weise eingeschränkt würde. 

schwarzwaldkarl  24.01.2017, 08:39

Eine diesbezügliche Satzungsänderung würde meiner Meinung nach vom Amtsgericht nicht akzeptiert, da das Wahlrecht in unzulässiger Weise eingeschränkt würde. 

da hätte ich jetzt mal meine Zweifel, zumal bei Kommunalwahlen es ja auch ausgeschlossen ist, dass zwei Brüder oder aber ein Ehepaar gemeinsamt im Gemeinde- oder Stadtrat vertreten sind... 

Meines Wissens darf sowas in der Vereinssatzung festgelegt werden. Aber für mich hat es einen schlechten Beigeschmack.

Zunächst mal sieht es so aus, als würde hier anch einem Weg gesucht, zwei PErsonen loszuwerden.

Die Begründung "wenn einer nicht mehr will, treten ja immer zwei zurück" erscheint mir auch eher as der Luft gegriffen. Auch bei nicht verheirateten Vorstandsmitgliedern können mal mehrere gleichzeitig zurücktreten.

Außerdem muss man doch bedenken, dass bei den letzten Wahlen die Mehrheit der Mitglieder für die beiden abgestimmt hat. Warum sollten die gleichen Leute jetzt eine Satzungsänderung beschließen, mit der die beiden auf Eis gelegt werden?

Ich fürchte, damit kann eine Menge Unruhe aufkommen.

Kein Ehepaar im Vorstand

Das kann in der Satzung verankert werden - das ist kein Problem und auch keine Diskriminierung - bei einem Verein gilt das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) nur gegenüber Arbeitnehmern aber nicht gegenüber Mitgliedern.

Ein Verein ist weitgehenst frei, seine Satzung und damit das Miteinander im Verein zu gestalten.