Ehemaliger Arbeiter zahlt die Überstunden aus aber auf Steuerklasse 6

5 Antworten

Die Abrechnung von Deinem alten Arbeitgeber ist nicht zu beanstanden.

Durch die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist der neue Arbeitgeber in der Datenbank ELStAM (Abkürzung für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) als Hauptarbeitgeber mit der Lohnsteuerklasse 1 berücksichtigt und der alte Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber mit der Folge, dass dieses Arbeitsverhältnis mit der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird.

Du hättest das nur verhindern können, wenn Du die neue Tätigkeit erst dann begonnen hättest wenn Dir der alte Arbeitgeber die Überstunden ausbezahlt hätte. Aber dies funktioniert nur in den wenigsten Fällen.

Die zuviel einbehaltene Lohnsteuer kannst Du Dir jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Du bist ohnehin verpflichtet eine Erklärung einzureichen wegen der Lohnsteuerklasse VI.

kevin1905  25.07.2014, 17:19
Du bist ohnehin verpflichtet eine Erklärung einzureichen wegen der Lohnsteuerklasse VI.

Stimmt. Hätte ich präziser formulieren müssen in meinem Beitrag.

Airwalker  25.07.2014, 18:02
@kevin1905

Das nächste Mal ;-)

Allerdings bin ich nicht mit Steuerklasse 1 und 1 kind, sondern mit Steuerklasse 6 ohne Kind abgerechnet worden.

Egal!

Kann ich da Einspruch einlegen?

Du kannst nächstes Jahr eine Einkommensteuererklärung machen.

Steuerklassen sind irrelevant im Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und die Einkommensteuer kennt keine Steuerklassen.

Du kannst vom alten Arbeitgeber eine neue Abrechnung verlangen mit den korrekten Daten.

wurzlsepp668  25.07.2014, 19:36

kann er nicht, da die abrechnung korrekt ist

Du solltest zunächst schriftlich um Korrektur bitten - vielleicht ist es ein Versehen. Wenn innerhalb von 14 Tagen keine Korrektur und Nachzahlung kommt, wende dich an die Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt.

wurzlsepp668  25.07.2014, 19:37

der tip mit dem rechtsanwalt ist gut, aber nur für den rechtsanwalt, da der damit geld verdient.

die abrechnung ist korrekt. die überstunden / urlaub wurden im monat juli ausbezahlt. ab dem 01.07. wurde eine neue beschäftigung aufgenommen. somit hat der alte arbeitgeber die abrechnung mit der steuerklasse 6 vornemen MÜSSEN.

Vermutlich hat der alte AG keine Lohnsteuerkarte mehr, da muss er auf 6 abrechnen. Du machst eine Ausgleich am Jahresende und bekommst das zuviel bezahlte zurück. Nicht aufregen.

kevin1905  25.07.2014, 17:19

Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr.

Siehe ELStAM.