Ehefrau verweigert Zustimmung zu gemeinsame Veranlagung in der Trennungsphase, wie bekomme ich das bei Finanzamt durchgesetzt?

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Sehr schlüssig ist das Ganze nicht.

Ich bin inzwischen von meiner Ehefrau getrennt lebend. Für das Jahr, wo
wir zusammenwohnten, hat meine Ehefrau trotz Aufforderung des
Finanzamtes die Zustimmung für die steuerliche Veranlagung verweigert.

Es stellt sich hier die Frage, wieso.

Daraufhin hat das Finanzamt, obwohl ich die Zusammenveranlagung beantragt habe, mir eine Einzelveranlagung durchgeführt.

Korrekt, siehe § 26 Abs. 2 S. 1 EStG. Das FA hat hier gar keine andere Option.

Bei mir hat es nun zu einer Steuerzahlungaufforderung geführt. Für meine
Ehefrau spielt es keine Rolle, da sie geringverdienend ist, ob sie Einzel oder Zusammenveranlagung hat.

In diesem Fall würde m.E. dem FA gegenüber die Zusammenveranlagung auch ohne zivilrechtliches Verfahren möglich sein; so hat es zumindest der BFH in einem ähnlichen Fall entschieden (30.11.90, BStBl. II 91, 451). Ich empfehle - nicht nur deswegen - dringend die Hinzuziehung eines StB.

(Siehe dazu auch hier http://www.iww.de/fk/archiv/steuerliche-veranlagung-die-steuerliche-veranlagung-von-ehepartnern-nach-der-trennung-der-ehegatten-f31953 )

Sollte die Ehefrau allerdings doch mehr als nur geringfügige Einkünfte bezogen haben, wäre hilfsweise die Zusammenveranlagung über § 894 ZPO zu erzwingen. Das aber ist unbedingt mit einem Fachanwalt zu betreiben.

Hier stellt sich aber auch noch die Frage, wieso hier überhaupt eine Aufteilung von 3/5 besteht, wenn einer der Ehepartner gar keine SV-pflichtigen Einkünfte erzielt hat. M.E. müsste dann für den einzigen abhängig beschäftigten Ehepartner sowieso Klasse 3 gelten. Ohne lohnsteuerpflichtige Einnahmen gibt es auch keine Steuerklasse.

Leg Einspruch gegen die Einzelveranlagung ein(soweit das noch möglich ist), beziehungsweise beantrage Änderung nach §175 AO.

Dann gehst du zum Rechtsanwalt und verklagst deine Exfrau auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung. Dann wird das Gericht gem. §894 ZPO die Zustimmung zur Zusammenveranlagung fingieren.

Hier ist aber zu beachten, dass du die eventuellen Steuernachzahlung der Exfrau tragen musst.

Doch für Deine Frau spielt das sehr wohl eine Rolle, denn vermutlich hat sie Steuerklasse 5.

mimabu 
Fragesteller
 19.12.2016, 01:14

wie gesagt, es spielt für sie keine Rolle. Sie hat nur Mieteinnahmen, die nicht zu einer Steuerzahlung führen.