Ehe Paar mit Kind zieht in eine Wohnung ein?

6 Antworten

Da gibt es keinerlei gesetzliche Vorschriften! - Denk doch nur mal an die armen Migranten die z. B. zu viert in einer 1-Zimmerwohnung leben.

Woher ich das weiß:Recherche
slingverein 
Fragesteller
 12.02.2021, 12:36

Deshalb ja ich habe gedacht es gebe schon so ein Rechtsystem gibt was sowas nicht zulässt

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mangetak  12.02.2021, 12:39
@slingverein

Leider, - wie ich schon in meiner Antwort schrieb, - gibt es so etwas in Deutschland nicht! - Allerdings kann der Vermieter da mitbestimmen, wieviel Personen er in seiner Wohnung leben lassen will.

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Ob der Vermieter z.B. ein 30 qm Apartment an ein Ehepaar mit Kind vermietet, ist alleine seine Entscheidung.

Richtlinien gibt es nur, wenn jemand sich die Wohnung vom Staat bezahlen lassen will. Da gelten BIS zu 45 qm für eine Einzelperson plus 15 qm für jede weitere als HÖCHSTBEDARF zulässig.

slingverein 
Fragesteller
 12.02.2021, 12:40

Danke sehr also mir gehts es eher darum wenn man alles selber zahlt ob man dann frei entscheiden kann

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DerHans  12.02.2021, 14:47
@slingverein

Ein Vermieter könnte auch der Meinung sein, dass 30 qm eben zu wenig für 3 Personen sind. Dann bekommst du diese Wohnung eben nicht.

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Als Faustregel gilt, dass jeder Person mindestens ca. 10m² Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Alles darunter gilt als Überbelegung.

Sofern Du alles allein bezahlst, kannst Du wohnen, wie Du magst. Beziehst Du allerdings Zuwendungen vom Staat, darf die Wohnung nicht beliebig groß sein.

slingverein 
Fragesteller
 12.02.2021, 12:39

Ja ok das macht sinn weil das ist halt die frage ich denke mir wenn ich jetzt so und so viel verdiene aber nicht unbedingt ne große wohnung brauche kann man vom Gehalt ja mehr im monat sparen. Aber ich dachte vllt. muss man bei einer bestimmten anzahl personen bestimmte anzahl zimmer haben

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Sarah3333  12.02.2021, 12:59
@slingverein

Ich verstehe, was Du meinst. Mein Nachbar z.B. wohnt mit seiner Lebensgefährtin auf 2,5 Raum. Ich wohne zu zweit auf 4,5 Raum. Allerdings ist seine Wohnung 180qm groß (!) - meine längst nicht. Was ich damit sagen will: an der Anzahl der Zimmer allein, kann man schlecht ein allgemeingültiges Kriterium anlegen.

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Nur wenn Du Leistungen vom JC oder GS erhältst oder eine Sozialwohnung anmieten willst.