Ehe Paar mit Kind zieht in eine Wohnung ein?
Hallo,
Ich wollte mal fragen ob es ein Rechtssystem gibt das vorschreibt das ab einer anzahl von Personen zwanghaft so und so viel Zimmer haben muss sonst dürfte man dort nicht einziehen.
Also konkret gefragt: Ein Ehe Paar mit einem kleinen Kind das jetzt eine Wohnung sucht. Gibt Gesetzlich gesehen Vorschriften die einzuhalten sind wie du wohnung sein muss, wie viele Zimmer oder kann man in jede kleine oder große wohnung einziehen in der man möchte ?
6 Antworten
Da gibt es keinerlei gesetzliche Vorschriften! - Denk doch nur mal an die armen Migranten die z. B. zu viert in einer 1-Zimmerwohnung leben.
Leider, - wie ich schon in meiner Antwort schrieb, - gibt es so etwas in Deutschland nicht! - Allerdings kann der Vermieter da mitbestimmen, wieviel Personen er in seiner Wohnung leben lassen will.
Ob der Vermieter z.B. ein 30 qm Apartment an ein Ehepaar mit Kind vermietet, ist alleine seine Entscheidung.
Richtlinien gibt es nur, wenn jemand sich die Wohnung vom Staat bezahlen lassen will. Da gelten BIS zu 45 qm für eine Einzelperson plus 15 qm für jede weitere als HÖCHSTBEDARF zulässig.
Danke sehr also mir gehts es eher darum wenn man alles selber zahlt ob man dann frei entscheiden kann
Ein Vermieter könnte auch der Meinung sein, dass 30 qm eben zu wenig für 3 Personen sind. Dann bekommst du diese Wohnung eben nicht.
Als Faustregel gilt, dass jeder Person mindestens ca. 10m² Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Alles darunter gilt als Überbelegung.
Sofern Du alles allein bezahlst, kannst Du wohnen, wie Du magst. Beziehst Du allerdings Zuwendungen vom Staat, darf die Wohnung nicht beliebig groß sein.
Ja ok das macht sinn weil das ist halt die frage ich denke mir wenn ich jetzt so und so viel verdiene aber nicht unbedingt ne große wohnung brauche kann man vom Gehalt ja mehr im monat sparen. Aber ich dachte vllt. muss man bei einer bestimmten anzahl personen bestimmte anzahl zimmer haben
Ich verstehe, was Du meinst. Mein Nachbar z.B. wohnt mit seiner Lebensgefährtin auf 2,5 Raum. Ich wohne zu zweit auf 4,5 Raum. Allerdings ist seine Wohnung 180qm groß (!) - meine längst nicht. Was ich damit sagen will: an der Anzahl der Zimmer allein, kann man schlecht ein allgemeingültiges Kriterium anlegen.
Nur wenn Du Leistungen vom JC oder GS erhältst oder eine Sozialwohnung anmieten willst.
Deshalb ja ich habe gedacht es gebe schon so ein Rechtsystem gibt was sowas nicht zulässt