Ebay verweigert Annahme?


21.10.2021, 10:25

Sry hab was vergessen zu erwähnen: Die Ware ist schon bezahlt...er will das Geld zurück. Ich sage natürlich geht nicht, weil mir sonst verlust entsteht. Um den Abschluss zu unterbinden verweigert er ein Treffen und kontaktiert den Kundendienst..ich will die Ware natürlich loswerden um die Transaktion abzuschließen..

6 Antworten

Die Ware ist schon bezahlt...er will das Geld zurück.

Das kann er gerne wollen, aber dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.

Es ist zwischen Euch ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen, er hat den Artikel bezahlt, Du musst den Artikel liefern, und das willst Du ja auch.

Und das würde ich ihm auch ganz unmissverständlich mitteilen.

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Um den Abschluss zu unterbinden verweigert er ein Treffen und kontaktiert den Kundendienst.

Auch das kann er gerne tun, der Kundendienst hat allerdings überhaupt nichts mit Eurem Kaufvertrag zu tun.

Was soll jetzt passieren?

eBay kann an dem Vertrag nichts ändern den Ihr beide rechtlich habt.
Das der Käufer sagt "will ich nicht mehr", ist irrelevant. Vor Gericht würde er damit verlieren. Und genau das ist auch der Knackpunkt.

Setze dem Käufer eine letzte Frist von 7-10 Werktagen die Ware zu bezahlen / abzuholen, andernfalls wirst du ohne weitere Ankündigung einen Rechtsanwalt beauftragen eine Zivilrechtliche Klage gegen diesen zu erheben.

Sofern du hier von eBay und nicht eBay Klein. sprichst, sollte das dass kleinste Problem sein zwecks Adresse etc. Sollte es eBay Klein. sein, so muss dein Anwalt bzw. die Polizei eingeschaltet werden, um an die IP-Logs zu kommen und aufwendig die Adresse zu ermitteln.

Oponn  21.10.2021, 09:48

Die Polizei ermittelt da nichts.

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Du kannst den Käufer als Privatverkäufer im Zweifelsfall auf Zahlung verklagen.

Setze ihm eine Frist von 2 Wochen das Ding abzuholen, danach wirst du es auf seine Kosten einlagern. Du weist darauf hin, dass du mit Ablauf der Frist für den zufälligen Untergang der Sache keine Haftung übernimmst. Ist zwar rechtlich sowieso so, kann aber nicht Schaden das dem Käufer auch nochmal bewusst zu machen. Wenn die Sache dann geklaut oder beschädigt wird ist das nicht mehr dein Problem.

Ihr habt einen bindenden Vertrag- dagegen kann Ebay auch nichts machen. Das müsste der Käufer dann zivilrechtlich einklagen...und würde sicher verlieren.

Das hätte sich der Käufer früher überlegen müssen

Oponn  21.10.2021, 09:41

Naja, wenn der Fragesteller sein Geld noch nicht hat, müsste er es einklagen.

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Krawallbotz  21.10.2021, 09:44
@Oponn

Würde aber, nach der Beschreibung, sicher gewinnen.

Viele Käufer denken, Ebay/Kleinanzeigen und andere Verkaufsplattformen seinen Kinderspielplätze.

So ist es aber nicht. Hier werden Verträge geschlossen, die einzuhalten sind. Dies muss man dem ein oder anderen Käufer mal klar machen, zumal der VK wohl einen finanziellen Verlust hinnehmen müsste, wenn er den Verkauf stornieren und die Ware noch einmal einstellen würde.

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Oponn  21.10.2021, 09:46
@Krawallbotz

Wobei der Sieg ihm auch nur dann nützt, wenn der Käufer Geld hat. Sonst wirft er schlechtem Geld gutes hinterher.

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Krawallbotz  21.10.2021, 09:48
@Oponn

Ich geh mal davon aus, dass der Käufer die Ware irgendwo billiger gesehen hat und jetzt versucht, so aus dem Vertrag zu kommen.

Der FS könnte ja den Vorschlag machen, dass der Käufer die Wertverlustkosten trägt, wenn er den Kauf storniert- so hätte er zumindest keinen finanziellen Verlust.

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Oponn  21.10.2021, 09:50
@Krawallbotz

Mag sein. Oder es ist ein 13-jähriger, der unbedingt die neueste Playstation haben wollte.

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