Ebay Paket als nicht lieferbar zurückgekommen. Käufer verlangt einen Rücktritt, zu Recht?

3 Antworten

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Käufer hat falsche Adresse angegeben, damit ist er an dem Dilemma selbst Schuld. Er ist zur erneuten Zahlung des Portos verpflichtet. 

Ein rechtsgültiger Kaufvertrag liegt vor. 

Du bist nicht verpflichtet ihm den Kaufpreis zu erstatten - ein Rücktritt kommt nicht infrage. 

lass ihm ein Schreiben zukommen, dass das Paket zur Abholung bereit liegt, bzw. bei Übersendung des Portos erneut auf den Weg gebracht wird. 

Jedwede anderweitige Diskussion nicht mehr drauf eingehen

Shuttlefly 
Fragesteller
 27.06.2017, 18:15

Er hat mich mit Anwalt gedroht und antwortet nun nicht mehr. Wie lange muss ich noch seine Ware behalten? Kann ich ihm ggü eine Frist zur Abholung setzen?

peterobm  27.06.2017, 22:10
@Shuttlefly

lass ihn mit Anwalt kommen - hoffentlich klärt der den Typen auf. 

würde ihm noch ne Frist von - sagen wir 10 Tagen geben - danach verlangst du Lagergebühren - und die Einforderung solltest gleich mit rechtlichen Schritten androhen. Einwurfeinschreiben ist gut. 

Es ist Seins, aufheben einplanen für längere Zeit. Irgendwann kommt er und will seine Ware - hast die entsorgt machst dich Schadensersatzpflichtig. Darau spekuliert der wohl

Ich würde das akzeptieren, obwohl der Käufer nicht im Recht ist.

Wenn er das Teil nicht mehr will, wirst du ohnehin nur Scherereien haben, wenn du jetzt auf den einwandfrei geschlossenen Kaufvertrag setzt.

Du wirst zur Durchsetzung deines Rechts viel mehr Geld in die Hand nehmen müssen, als die Sache es Wert ist. 

ronnyarmin  25.06.2017, 00:54

Du verkennst die Situation. Der Käufer muss dafür sorgen, dass ihm das Paket erneut zugesendet wird. Welches Recht sollte der Verkäufer durchsetzen müssen? Er hat sein Geld erhalten.

Der Verkäufer kann sich enspannt zurücklehnen, er braucht nur abzuwarten, ob der Käufer ein zweites Mal die Versandkosten bezahlt.

Ich würds nicht machen ...ist ja ein Privatkauf da gibts eh keine Garantie oder so

ronnyarmin  25.06.2017, 00:57

Eine 'Garantie oder so' gibt es immer dann, wenn der Verkäufer diese vereinbart hat. Das hat weder etwas mit einem Privatverkauf zu tun noch mit der falsch angegeben Adresse.