Ebay Meldung an das Finanzamt , muss ich mir Sorgen machen?

3 Antworten

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, etc.) mussten nie versteuert werden, und private Veräußerungsgeschäfte sind nach einem Jahr in der Regel ebenfalls steuerfrei. Falls jemand doch mal einen Gegenstand innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkaufen will, gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Wer hingegen häufiger mit Gewinnabsicht verkauft, braucht ohnehin ein Gewerbe.

Zusammengefasst: Für die meisten Privatverkäufer dürfte das PStTG kaum von Relevanz sein.

Das Ziel des PStTG ist, sogenannte "Scheinprivate" Verkäufer auf Plattformen wie eBay trocken zu legen – also diejenigen, die gewerblich handeln, ohne ein Gewerbe anzumelden. Der private Verkauf von gebrauchten Gegenständen soll dadurch nicht besteuert werden.

Wenn Du ein gutes Gewissen hast, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

Ein gutes Gewissen hat man, wenn man seine Hökerei ordnungsgemäß als Gewerbe angemeldet hat. eine ordnungsgemäße Buchführung macht und den Gewerbegewinn in der Anlage "G" der Einkommensteuererklärung aufführt. Kleine Unternehmen führen dazu die EÜR, die ebenfalls dem FA vorgelegt wird.

Entscheidend ist, was du verkauft hast?

Wenn du alte Dinge, die du schon länger hast, verkaufst, dann sind das Privatverkäufe und steuerlich völlig unbedeutend, egal wie hoch die Einnahmen sind.

Wenn du dir aber Sachen beschaffst (herstellst, sammelst, schenken lässt oder ankaufst) und dann verkaufst, ist das ein Gewerbe. Und das muss von Anfang an beim Gewerbeamt angezeigt werden. Freimengen oder Freibeträge gibt es im Gewerberecht nicht. Als Gewerbetreibender musst du jährlich eine Steuererklärung machen. Da entscheidet sich dann, unter Berücksichtigung deiner anderen Einkünfte, ob Steuern zu zahlen sind.

Nun, nachdem ebay dich dem Finanzamt gemeldet hat, wird dieses bei dir melden und nachfragen, ob du gewerblich handelst.