eBay zählt zurückerstatteter Artikel als verkauft ?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kein Grund zur Panik!

Du schreibst:

zählt dieser jetzt trotzdem noch zu den 30 Artikeln bis man dem Finanzamt gemeldet wird ?

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG),

Kleinstverkäufer mit wenigen Transaktionen und geringen Umsätzen werden die Finanzämter dabei vermutlich eher nicht überprüfen – sie möchten Vielverkäufer finden und sichergehen, dass diese ihre Einnahmen korrekt versteuern und ggf. eine gewerbliche Tätigkeit anmelden.

Zu einer Jagd auf Eltern, die gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug verkaufen, wird es also nicht kommen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG),

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/finanzamt/online-handel-plattformen-muessen-private-haendler-ans-finanzamt-melden#:~:text=Online%2DHandel%3A%20Plattformen%20m%C3%BCssen%20private%20H%C3%A4ndler%20ans%20Finanzamt%20melden,-03.02.2023%2C%2006&text=Ebay%2C%20Ebay%20Kleinanzeigen%2C%20Etsy%2C,mit%20Post%20vom%20Finanzamt%20rechnen.

Gut zu wissen:

Das Finanzamt kann überhaupt kein Interesse daran haben, jeden Privat-Verkäufer als gewerblich und damit als umsatzsteuerpflichtig einzustufen.

Tipp: Wer Mehrwertsteuer abführen muss, kann selbst gezahlte Mehrwertsteuer, als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen (erstattet bekommen).

Als gewerblicher Händler müsste das Finanzamt Ausgaben für Büro Lagerung/Versand, usw. als Betriebskosten akzeptieren.

Wenn du dir ein Handy anschaffst, um es ausschließlich für deine Geschäfte nutzt, kannst du die Ausgaben ebenso abschreiben, wie die Ausgaben für einen Internetanschluss, PC, Drucker, usw.

Problematische Besteuerung

Angenommen du verkaufst deine Jacke (NP 100,- EUR) für 50,- EUR.

Das Finanzamt würde dir gewerblichen Handel unterstellen und du müsstest für die 50,- EUR 19 % MwSt. abführen, wären das 7,60 EUR.

Wer Steuern zahlt, kann auch Steuern geltend machen.

Als du die Jacke für 100,- EUR gekauft hast, hast bereits 19 % MwSt. (19,- EUR) bezahlt.

Den Differenzbetrag von 11,40 EUR müsste dir das Finanzamt erstatten.

Im Fokus der neuen Gesetzgebung stehen eigentlich Waren, die mit der Absicht angeschafft werden, um im Weiterverkauf Gewinne erzielen zu wollen.

Eine Büchersammlung besteht häufig aus wesentlich mehr als 30 Bücher.

Auch hier haben private Verkäufer in der Regel nichts zu befürchten. Anzeichen für gewerblichen Handel wären z.B. Mehrere identische Exemplare, viel Neuware.

Private Einkäufe z.B. auf ebay macht man am besten über einen weiteren ebay-Account.

Regelmäßiges Kaufen und Verkaufen über einen Account könnte vielleicht zu einer Prüfung führen.

In aller Regel haben private Verkäufer, die glaubhaft machen können, dass sie privat handeln und mehr ausgegeben haben, als sie durch den Verkauf erhalten, haben keine Probleme zu erwarten.

Das Finanzamt spricht dann von Liebhaberei

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/liebhaberei/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_account=805-460-2329&utm_campaign=Search_|_DSA_|_Allgemein&utm_content=Mix&utm_term=&utm_matchtype=&utm_network=g&utm_device=c&utm_devicemodel=&utm_creative=493735552241&utm_adposition=&utm_locphysical=1004607&utm_campaignid=12142323487&utm_adgroupid=116310866305&gclid=EAIaIQobChMI_tyQg4OxggMVVJuDBx2p3AueEAAYASAAEgIrf_D_BwE&wbraid=CjkKCQiAuqKqBhCxARIoAP_naQLJEikczG5QFErgTCcBVqz-I6eKJLAY3THb32xQx2Yg04UdnhoCg3c&gad_source=1

Ein zurückgesendeter Artikel wurde ja trotzdem verkauft. Wenn der Käufer das Produkt zurückschickt, aus welchem Grude auch immer, es bleibt ein Verkauf.

Bei den abgebrochenen Angeboten ist kein Verkauf zustande gekommen. Das ist demnach auch kein Verkauf.

Iiiiii163 
Fragesteller
 06.11.2023, 22:57

Ok vielen Dank und einen schönen Abend noch.

0

Tach :)

ebay meldet nicht deine Verkaufsübersicht an das Finanzamt, sondern die Daten, die in der Richtlinie zu DAC7 beschrieben sind. Ob da etwas gelöscht wurde ( das kannst Du nämlich machen) spielt keine Rolle.

VG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Arbeit mit und für EBAY