Ebay Kleinanzeigen, Vinted & co. Ab wann verkauft man mit Gewinn? (Steuern)?

3 Antworten

Bin absoluter Leie in dem Gebiet, habe aber in einem Bericht gelesen, dass man ab 1.000€ seinen Gewinn versteuern muss.

Gewerbliche Verkäufe sind schon immer zu versteuern, auch ab dem ersten Euro.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Daneben gibt es noch steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, wenn:

  • es sich nicht um Dinge des täglichen Bedarfs handelt,
  • Anschaffung und Veräußerungsgeschäft innerhalb eines Jahres erfolgen und
  • Im gesamten Jahr die Freigrenze von mindestens 1.000 € erreicht wird.
Nun stelle ich mir die Frage, was genau ist denn Gewinn?

Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten.

Somit habe ich doch also gar keinen Gewinn, sondern nur wenn ich mehr als den eigentlichen Kaufpreis erwirtschaften würde, oder?

Korrekt.

Genauso habe ich etwas von einer Grenze ab 30 Dingen oder 2.000€ gelesen.

Das ist die Grenze für die Meldepflicht nach dem Plattformen Steuertransparenzgesetz. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. Die Auswertung der Meldung obliegt weiterhin dem Finanzamt.

Für alle privaten Verkäufer hat diese Meldung keinerlei Auswirkungen. Damit sollen nur die Scheinselbständigen auffliegen, die kein Gewerbe angemeldet haben.

Darf ich diese nun also nicht verkaufen?

Selbstverständlich darfst du das verkaufen. Kleidung ist eh typischerweise ein Gegenstand des täglichen Bedarfs, wenn es nicht gerade eine Luxusmarke ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
dass man ab 1.000€ seinen Gewinn versteuern muss

Das ist Quatsch. Wenn ich meinen Fernseher oder Computer verkaufen will, wird der oftmals auch über 1.000€ kosten. Das heißt längst nicht, dass ich gewerblich mit Fernsehern oder Computern handle und meine Einnahmen zu versteuern hätte.

Handelst du tatsächlich gewerblich, gelten andere Steuerfreigrenzen und -beträge, die aber von der Gesamtsituation abhängen.

Nun stelle ich mir die Frage, was genau ist denn Gewinn? [...] Ich verkaufe beispielsweise ein T-Shirt für 3€ oder eine Hose für 5€. Neu hat beides ca. über das fünf-fache gekostet.

Dann machst du keinen Gewinn. Offensichtlich verkaufst du deine privat erworbenen Artikel für einen Bruchteil des Preises irgendwann als gebraucht weiter. Das hat nichts mit einer gewerblichen Tätigkeit zu tun und insofern müssen dich auch Steuern nicht interessieren.

Genauso habe ich etwas von einer Grenze ab 30 Dingen oder 2.000€ gelesen. Alles darüber sei auch wieder zu versteuern.

Auch das ist Quatsch. Die Grenze, die du hier bezeichnest (30 Verkaufsabschlüsse oder Einnahmen i.H.v. 2.000€) ist die Grenze, ab der deine Aktivitäten der Meldepflicht nach dem "neuen" Plattformen-Steuertransparenzgesetz unterliegen und Onlineplattformen entsprechend eine Meldung über dich beim Bundeszentralamt für Steuern erfassen müssen. Das heißt aber nicht, dass du deswegen Steuern bezahlen musst. Deine privaten Verkäufe bleiben trotzdem privat und natürlich musst du auf den Verkauf deines gebrauchten Zeugs, das du nicht mehr brauchst, keine Steuern zahlen.

Kurz: Wenn du deine alten Sachen privat weiter verkaufst, sind das private Verkäufe, bei denen du selbstverständlich steuerrechtlich nichts beachten musst. Ab gewissen Grenzen werden deine Aktivitäte zwar dem BZSt gemeldet, das hat aber keine weiteren Folgen. Das oben genannte Gesetz PStTG ist dazu da, gewerbliche Vielverkäufer ausfindig zu machen, die ihre Tätigkeit nicht rechtskonform angemeldet haben. Da gehörst du nicht dazu.

Erst wenn du Gegenstände einkaufst mit dem Ziel, diese langfristig gewinnbringend weiter zu verkaufen, wäre das eine gewerbliche Tätigkeit, die als solche anzumelden wäre und auf die Gewinne entsprechend Steuern zu entrichten wären.


Stefanie030400 
Fragesteller
 03.05.2024, 12:37

Vielen lieben dank für die ausführliche Erklärung. Jetzt habe ichs auch wirklich verstanden...kann manchmal ganz schön verwirrend sein. 😅 Gewinn erziele ich also allemal nicht.

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Mungukun  03.05.2024, 13:24

Fast komplett richtig. Eine Kleinigkeit ist falsch:

Handelst du tatsächlich gewerblich, gelten andere Steuerfreigrenzen und -beträge

Es gibt keine Freigrenzen für gewerbliche Tätigkeiten. Gewerbliche Tätigkeiten sind ab dem ersten Cent steuerpflichtig. Es kommt nur auf die Merkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG an:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Alles andere stimmt aber im übrigen komplett.

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Epiktetos  03.05.2024, 13:31
@Mungukun

Der zitierte Satz hat sich nicht darauf bezogen, dass es eine Freigrenze für die Steuerpflicht an sich oder die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, gäbe, sondern Freibeträge und -grenzen für die Einkommen- und Gewerbesteuer, bis zu denen eine solche nicht zu entrichten ist. Erklärt werden muss das Einkommen und der Gewerbeertrag natürlich trotzdem.

War aber vielleicht etwas missverständlich. Danke für den Hinweis.

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Du verkaufst mit Gewinn, wenn du Dinge teurer verkaufst als du sie einkaufst. Das ist dann gewerbliches Handeln, du verdienst Geld damit. Das hat nichts damit zu tun, wie viel Umsatz du machst.

Du kannst dir im Jahr 1000 Paar Schuhe kaufen und diese gebraucht wieder verkaufen, das ist nicht gewerblich. Gehst du aber auf den Flohmarkt, kaufst dort 10 Paar Schuhe für je 10 Euro und bietest diese online für 20 Euro an, ist das gewerblich.


Stefanie030400 
Fragesteller
 03.05.2024, 12:36

Dankeschön! Dann bin ich ja beruhigt.

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