Ebay Kleinanzeigen Käufer will Artikel zurückgeben?

Cynob  15.06.2023, 07:54

Hast du in der Anzeige die Rücknahme ausgeschlossen?

isabala 
Fragesteller
 15.06.2023, 08:18

Nein, habe ihr aber gesagt ich nehme ihn bei einem DEFEKT zurück. Ich hab ihr geschrieben, dass ich ihn nicht zurück nehme bei einem schlechten Signalempfang.

5 Antworten

Eine Anzeige kann Sie vergessen. Das wäre sowieso kein Strafrecht, sondern Zivilrecht. Wer im Internet bei so etwas direkt mit Anwalt oder Polizei droht, wird am Ende gar nichts unternehmen.

Im Privatkauf gibt es keine Rücknahme und keine Garantie. Die muss man noch nicht mal extra ausschließen.

Den Satz, das du Ihn zurück nimmst, wenn er Defekt ist, solltest du Dir in Zukunft sparen.

Der Fernseher lief bei dem Test Vorort, also ist er nicht defekt. Und das dieser keinen Signal bekommt, ist weder ein Mangel noch ein Defekt.

Noch als Ergänzung:

Wenn Sie tatsächlich mit einem Anwalt, oder sonst was kommt, steht Sie - und nicht Du in der Beweispflicht.


5432112345  15.06.2023, 08:02

So sieht es aus.

1
isabala 
Fragesteller
 15.06.2023, 08:36

Also werde ich keine Strafe (Strafgeld, was auch immer..) bekommen, nur weil sie bei sich keinen Empfang bekommen kann und ich ihr den ja angeblich so verkauft habe das er keinen empfangen kann?

0
mchawk777  15.06.2023, 09:01
@isabala

Wie xPxHxIxLx ist schon korrekt ausdrückte: Es ist KEIN Strafrecht.
Es wird daher auch keine strafverfolgende Behörde auch nur einen Finger krum machen.

So oder so kann man das Fehlen einer gewissen Intelligenz auf Käuferseite feststellen, da sie bei einem Warenwert von 80 € mit ihrem Anwalt droht.

1
isabala 
Fragesteller
 15.06.2023, 09:03
@mchawk777

Danke dir. Hatte schon echt angst, dass ich jetzt keine andere Wahl habe als es wieder zurückzunehmen obwohl ich nichts falsches gemacht habe und der TV ja nichtmal defekt ist.

0
PixelManuel  16.06.2023, 08:03
Im Privatkauf gibt es keine Rücknahme und keine Garantie. Die muss man noch nicht mal extra ausschließen.

Es gilt aber eine Sachmängelhaftung, die man allerdings ausschließen kann.

Das heißt: treten am Gerät Mängel in Erscheinung, die beim Kauf nicht ersichtlich waren, tritt der Verkäufer in Haftung, sofern er diese nicht ausgeschlossen hat.

Dabei sei die verbreitete Ansicht, dass Privatleute als Verkäufer im Internet keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen müssen, ebenso falsch wie die Annahme, dass man bei Privatverkäufen auf etwas hinweisen müsse.
Nach geltendem Recht müssen demnach auch private Anbieter für einwandfreie Ware einstehen, stellen die Warentester klar. Seit Januar 2022 habe sich die Sachmangelhaftung für Verkäufe im Internet sogar noch etwas verschärft.
Demnach müssen laut Stiftung Warentest alle Angaben, die man zum angebotenen Artikel macht, korrekt sein. Wenn man beispielsweise nicht sicher ist, ob ein zu verkaufendes Gerät überhaupt noch funktioniert, muss man das auch ausdrücklich so in den Angebotstext schreiben.

Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/stiftung-warentest-so-vermeiden-sie-haftungsansprueche-bei-privatverkaeufen-im-netz-a-e5d5c630-3544-48c0-bfdf-e908491596c2

Da in diesem Fall die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen wurde und behauptet wurde, dass der Satellitenempfänger im Gerät funktioniert, kann der Käufer durchaus einen Sachmangel behaupten, für den der Käufer haften kann.

Ob es wirklich ein Defekt ist, muss dann aber geklärt werden. Zumindest ist das anzuzweifeln, wie der Fragesteller gut dargestellt hat.

0

Siehst du nun und aus genau derart Situationen macht man derart Geschäfte auch nicht, sondern verschenkt derart Teile oder haut sie gleich in die Tonne um auf Nummer sicher zu gehen. Und nur so nebenbei, die Sache mit der Anzeige, ist nur ein "Dummfang", ... allein schon der ihre indirekte Drohung "sie und ihr Freund würden kommen und die Sache regeln". Meldet die sich noch mal bei dir, sag ihr "Du und dein Freund, ihr könnt mich mal kräftig am Analkanaltürchen schlotzen!" .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein schlechtes Signal ist wie du sagst von so vielen verschiedenen Sachen abhängig, dass es nicht als Schaden zählt.

Weiterhin, selbst wenn es ein echter Schaden wäre, hätte sie bei einem Privatkauf kein Recht darauf ihn zurück zugeben.

Persönlich würde ich ihn nicht zurück nehmen, wenn sie irgendwas angestellt hat wovon du nichts weißt kriegst du einen kaputten Fernseher zurück und der kann dann nur auf den Schrott.

Nehm ihn zurück und erspar dir so Ärger.

Der Fernseher lief bei Vorführung - also ist er nicht defekt. Und das sie keinen Signal bekommt, ist weder ein Mangel noch ein Defekt.

Du musst / brauchst ihn daher nicht zurücknehmen.

Und:

Ich habe ihr gesagt, dass ich den Fernseher so nicht zurücknehmen kann, da kein Senderempfang ja kein „defekt“ am TV ist und es ja eigentlich an ihrem Satellit oder was auch immer, liegen muss. Sie hat direkt mit einer Anzeige gedroht, und dass sie (und ihr Freund) heute einfach so vorbeikommen und das „Regeln“.

Das kann man als Bedrohung werten und auch zur Anzeige bringen

Außerdem: Wegen 60€ wird man dich nicht anzeigen. Das ist eine Nichtigkeit und wird eingestellt.


picasso22  15.06.2023, 07:58
Der Fernseher lief bei Vorführung - also ist er nicht defekt. Und das sie keinen Signal bekommt, ist weder ein Mangel noch ein Defekt.

Der Fernseher lief aber den Anschluss, der jetzt defekt ist, konnte man nicht testen weil kein Kabel da war. Na so ein Zufall aber auch.

0
isabala 
Fragesteller
 15.06.2023, 08:02
@picasso22

?? Wir haben ihr von Anfang an gesagt, dass Kabel ist kaputt und das sie ihn nicht mitnehmen muss. Es war ihre freiwillige entscheidung. Ich weiss ja, das es vorher geklappt hat und ich sehe ja auch auf ihrem Bild, das dort wie gesagt steht „Signalstärke 60 und Signalqualität 0“

0
5432112345  15.06.2023, 08:11
@picasso22

So könnte man denken, ja. Aber wenn der TV wirklich defekt wäre, dann hätte er gar kein Signal und nicht "57%". Das beschriebene Problem ist typisch für falsch ausgerichtete Satellitenschüsseln...

0