Ebay-Kleinanzeigen: Eindeutiger Kaufwille bindend?
Hallo!
Ich habe bei eBay-Kleinanzeigen ein Produkt angeboten, welches als gebraucht deklariert ist. Daraufhin hat sich ein Interessent gemeldet, der mir wortwörtlich schrieb: "Ich würde gerne das angegebene Produkt kaufen. Bitte schicken Sie mir Ihre Bankdaten, damit ich die 30 Euro zuzüglich Porto überweisen kann.". Nun, nach ca. 2 Wochen setzte ich ihm eine Frist, die Überweisung zu tätigen, und er schrieb nur eine Nachricht, dass er mir "Viel Glück beim Weiterverkauf des Produktes" wünsche, sprich ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Meines Erachtens ist der Vertrag aber schon zustande gekommen, da er mein invitatio ad offerendum mit klaren Worten annahm.
Viele Dank für die Antwort!
7 Antworten
Was für ein charmantes A*
Das Doofe ist, da hast Du keine Handhabe. Bzw. das geht wohl nunr über Anwalt und eer ist teurer als die 30€.
Ärgerlich, ich sage ja: A*
Kann ich gut verstehen, hab uch einige seltsame Ebay-Erfahrung. Da hat man dann wenigstens noch ebay selber, kann einen Fall eröffnen- bei den Kleinanzeigen hat er zwar gesagt er will haben, durch die Zusendung der Daten ist es ein zweisitiges Einverständnis= Vertrag. Aber .. s.o. :-C
Einfach nur ärgerlich.
Dann hast du den Charakter der "invitatio ad offerendum" nicht verstanden: Das ist eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes" und damit noch keine Willenserklärung als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Rechtlich gesehen erfolgt bei einer invitatio kein Angebot, sondern die Kundenanfrage ist vielmehr das Angebot, welches erst noch ausdrücklich oder konkludent angenommen werden muss (zum Beispiel durch Übersendung der Bankdaten). Davon schreibst du in dem Sachverhalt aber (bislang) nichts.
Falls du den Beispielsfall dahingehend ergänzen würdest, dass du die Bankdaten geschickt hast, wäre darin die Annahmeerklärung zu sehen. Mit dem Ergebnis, dass der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist. Dann könnte der Käufer davon natürlich nicht einseitig zurücktreten.
Ich habe ihm einige Stunden später meine Bankdaten geschickt, und ihn gebeten, das Geld auf genanntes zu überweisen. Entschuldige, dass ich das im Sachverhalt nicht eindeutig geschrieben habe.
Dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Kosten und Praktikabilität der Durchsetzung des Anspruchs sind dann eine andere Frage...
Ich würde Dir auch raten in der nächsten Zeit Deine Kontoauszüge gründlich zu prüfen immerhin hat jetzt ein ziemlich komischer Typ Deine Bankdaten.
Ja, es ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustandegekommen.
Wie Du den allerdings gegen einen "Käufer" über ebay-Kleinanzeigen durchsetzen möchtest, erschliesst sich mir nicht.
Auf ebay-Kleinanzeigen können sich die Vertragspartner (im Gegensatz zu ebay) anonym anmelden und darum wird von ebay-Kleinanzeigen empfohlen, nur per Selbstabholung Käufe und Verkäufe zu tätigen:
http://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html
eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.
eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.
Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.
Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt.
Das ist korrekt! Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Die Frage ist jetzt, ob es sich lohnt wegen 30 Euro einen Rechtsstreit zu beginnen. Der kostet wahrscheinlich deutlich mehr.
Verkaufe Deine alten Sachen doch lieber als Auktion bei ebay. Da hast Du andere Möglichkeiten, wenn Käufer rumzicken.
Mir geht es auch weniger um die 30Euro, sondern eher, solchen Leuten einen reinzudrücken. Aber danke für die Antwort!