EBay-Kauf noch nicht abgeschlossen?
Hi,ich hätte eine Frage ich habe eine Nachricht in der Ebay App erhalten dass ich ein Kauf abschließen kann/soll.Muss ich das jetzt machen und wenn nicht kann ich das einfach so da stehen lassen?ich bin mir sicher ich habe den Kauf abgebrochen
4 Antworten
eBay ist kein Kinderkaufmannsladen, hier werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.
Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:
Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.
Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
einklagen: vielleicht dem Kind erklären, was das bedeutet; aber dann wird die Angst noch größer:)
Kommt darauf an, ob Du etwas gekauft hast/ Höchstbietender warst oder nicht.
Wenn die Benachrichtigung über die App oder die Glückwunschmail kommt, dann hat man rechtsverbindlich gekauft.
Du hast etwas gekauft. Bezahle es jetzt und gut ist es.
Etwas kaufen wollen, aber ewig nicht bezahlen ist einfach ein No-Go.
Wenn Du auf ebay was kaufst ohne genug Geld dafür zu haben wirst Du früher oder später dort gesperrt. Allgemein bezahlt man innerhalb von 7 Tagen.
Ebay ist kein Kinderspielplatz. Es ist ein realer Markt. Wenn man dort etwas kauft schließt man einen Vertrag mit dem Verkäufer. Stell Dir vor, Du verkaufst was und der Käufer lässt sich mit dem Geld einfach ewig Zeit... Nicht so prickelnd, oder?
Wenn Du nicht vor hast den Kaufvertrag zu erfüllen dann kommuniziere das mit dem Verkäufer.
warehouse14
Was haste nicht erhalten? Die Ware? Die wird erst versendet wenn Du sie bezahlt hast.
Und erst, wenn Du sie dann nach der angegebenen Frist nicht erhalten hast kannste Dein Geld zurückfordern.
warehouse14
Ja aber ich habe den Kauf ja nicht abgeschlossen
Sag mal, was verstehst Du nicht?
Du hast bereits rechtsverbindlich gekauft.
Und wenn Du diesen Kauf nicht abschließt, dann droht Dir Ärger, und zwar vom Verkäufer und von eBay.
Kann es sein, dass Du minderjährig bist und keinerlei Ahnung über das Zustandekommen von Kaufverträgen hast?
Aber Du schaffst es schon, den Link anzuklicken und dessen Informationen sinnerfassend zu lesen, oder?
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Das musst Du aber wenn Du auf Kaufen/Bieten geklickt hast.
Du kannst ja mal versuchen, mit dem Verkäufer zu reden. Wenn Du vernünftige Gründe hast wird kaum jemand Deine Anfrage nach Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnen.
Und in Zukunft denke vor dem Klick nach ob Du das, was da angeboten wird erstens wirklich haben willst und zweitens auch Dir leisten kannst...
Also ich habe nach geguckt bei Käufen und dort habe ich nichts gekauft und ja leider bin noch minderjährig
Sperre Dein Ebaykonto besser sofort selbst bevor Du noch richtig Ärger bekommst. Und geh erst wieder dort shoppen wenn Du erwachsen bist.
Du bekommst keine Kaufabschlußmail wenn Du nichts gekauft hast.
...und ja leider bin noch minderjährig
War ja klar.
Dann solltest Du spätestens jetzt Deine Eltern informieren und Deinen eBay-Accont abmelden, bis Du volljährig bist.
Vielen Dank und ich habe schon die Sperrung eingereicht kann jetzt noch was passieren?
Da wir nicht wissen, ob Du bei einem privaten oder gewerblichen Verkäufer gekauft hast und ob der den Kaufvertrag durchsetzen wird:
Keine Ahnung.
Der Kaufvertrag löst sich durch die Sperrung Deines Accounts nämlich nicht in Luft auf.
Und wie gesagt, hol Deine Eltern ins Boot!
Muss ich das jetzt machen
Ja, musst Du machen, dann vergeht auch Deine Angst
und wenn nicht kann ich das einfach so da stehen lassen?
Wenn Du in einen Laden gehst, kannst deine gekauften Spielsachen auch nicht einfach stehen lassen, sondern musst an der Kasse bezahlen.
Ich habe ja nichts erhalten und den Kauf nicht abgeschlossen
Ich meine ich habe den Kauf ja nicht abgeschlossen also z.B ich will den Lolli kaufen und sage dann doch nein
Wenn der Verkäufer aber sagt, Du hast den Lolli gekauft, dann mut auch bezahle
Wenn Du in einen Laden gehst, kannst deine gekauften Spielsachen auch nicht einfach stehen lassen, sondern musst an der Kasse bezahlen.
Schlechter Vergleich, im stationären Handel kommt der Kaufvertrag tatsächlich erst mit der Bezahlung an der Kasse zustande.
Sag mal so, der Möchtegernkläufer darf vor dem Bezahlen an der Kasse nicht am Lolli schlecken.
Ich habe ja nichts erhalten und und den Kauf nicht ganz abgeschlossen