Ebay Kleinanzeige betrogen worden?

6 Antworten

Überweisungen lassen sich nur innerhalb eines ganz kurzen Zeitfensters zurückholen; aber spätestens wenn das Geld das Empfängerkonto erreicht hat, geht da absolut nichts mehr.

Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?

Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, erstattest Du Anzeige wegen Warenkreditbetruges gegen den Bankkontoinhaber.

Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du zivilrechtlich einfordern oder einklagen; es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

Bedenke aber, dass Du gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf ab dem Zeitpunkt das Verlustrisiko trägst, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat:

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

eBay Kleinanzeigen hilft Dir übrigens nicht, weil die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.

Und fürs nächste Mal:

Klicken: eBay Kleinanzeigen | Tipps für Deine Sicherheit

Als Absicherung habe ich dem Verkäufer einen Dreizeiler mit dem Text und meinen Namen was er mir verkauft zusätzlich Bild vom Ausweis unter dem Schriftzug verlangt. Was er auch getan hat. 

Er hat dir das gegeben was du wolltest, ohne dass du die Echtheit überprüfen kannst. Denn diese "Absicherung" zeigt nur einen Personalausweis, womöglich gefälscht oder gestohlen, einer nicht existierenden oder unbekannten Person.

Welche Optionen habe ich an mein Geld zu kommen?

Streng genommen gar keine.
Wobei das stimmt nicht ganz... gesetz dem Fall es ist ein Amateur, dann kannst du nur eine Zivilklage einreichen und so mit einer ganz kleinen Chance auf dein Geld oder Ware hoffen. Eine normale Strafanzeige sollte auch erstellt werden, aber bringt dir das Geld nicht wieder.

Habe ich die Möglichkeit das Geld bei der Sparkasse zurückzuholen?

Nein. Du selber hast dazu keine Möglichkeit und bedürfe auch erstmal die Erlaubnis vom Kontoinhaber, der womöglich nur ein Strohmann ist oder das Konto mit falschen Papieren erstellt wurde.

Es sei denn du hast wie oben erwähnt, etwas Glück.

peraspastra  20.04.2022, 10:50

Die Strafanzeige ist schon gut, dabei kann man auch sein Geld zurückbekommen. Vielleicht zeigen auch noch mehr Leute die Sache an. Zivil ist ja riskant wegen Kosten.

Aber wenigstens ist es ein Sparkassenkonto, da besteht ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es einen "echten" Inhaber gibt.

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Comp4ny  20.04.2022, 11:22
@peraspastra
Die Strafanzeige ist schon gut, dabei kann man auch sein Geld zurückbekommen.

Da wird dir jeder gut sortierte Anwalt widersprechen.
Geldforderungen sind Zivilrechtliche Angelegenheiten. Sagt selbst der Verbraucherschutz.

Das Strafrecht dient dazu nicht und hat eine ganz andere Aufgabe.

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peraspastra  20.04.2022, 11:32
@Comp4ny

Na doch, schon. Das ist ja oft sogar am selben Gericht, da ist es doch sogar sinnvoll, wenn sie das in einem Gang abwaschen? Ist ja auch nicht so schwer: Wenn man feststellt, da war ein Betrüger, der hat um 100 Euro betrogen, dann zu sagen, der Betrogene bekommt 100 Euro.

Und zumindest kommt man erst mal kostenlos an wertvolle Informationen.

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Comp4ny  20.04.2022, 12:30
@peraspastra
Das ist ja oft sogar am selben Gericht, da ist es doch sogar sinnvoll, wenn sie das in einem Gang abwaschen? 

Ich merke schon, du willst es nicht verstehen und auch nicht den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht.

Ist ja auch nicht so schwer: Wenn man feststellt, da war ein Betrüger, der hat um 100 Euro betrogen, dann zu sagen, der Betrogene bekommt 100 Euro.

Und genau hier geht es nur § 263 StGB.
Danach wird der Verurteilte dann bestraft. Zivilrechtliche Ansprüche, sind davon unberührt.

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peraspastra  20.04.2022, 12:47
@Comp4ny

Das scheint dich aufzuwühlen – du gehst nicht wirklich davon aus, dass jemand den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht nicht versteht, wenn er darauf hingewiesen wird, oder?

Denn sachlich trennt uns ja nur das eine: Ich sage, dass man die Ansprüche des Betrogenen gegen den Täter auch im Strafverfahren feststellen kann. Und du sagst, dass es nicht geht. Dass es einen Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht gibt, klar, da stimmen wir natürlich überein.

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Comp4ny  20.04.2022, 13:12
@peraspastra
Ich sage, dass man die Ansprüche des Betrogenen gegen den Täter auch im Strafverfahren feststellen kann. Und du sagst, dass es nicht geht. 

Und wieder behauptest du etwas was absolut falsch ist und nicht gesagt wurde. Schon gar nicht von mir.

DU sagst: „Die Strafanzeige ist schon gut, dabei kann man auch sein Geld zurückbekommen.” ---- und das ist rechtlich falsch! Du wiederholst sogar erneut dass es so gehen würde.

Jetzt drehst du es dir so zu recht, dass es auf einmal nur noch um "Ansprüche feststellen" geht. Merkst du selber wie unglaubwürdig du dich machst?

--- Eine Anspruchsfeststellung bringt einem sein Geld absolut nicht wieder. Vor allem NICHT im Strafverfahren. Sagte ich bereits.

Mag ja sein dass im Strafverfahren gesagt wird: Sie hätten einen Anspruch.
Aber:

---- Wer sein Geld wiedersehen will, zumindest die Chance, der MUSS eine Zivilrechtliche Klage einreichen und ZIVILRECHTLICH gegen den Beschuldigten vor gehen. Selbst wenn man die Zivilklage gewinnt, heißt es noch lange nicht dass man sein Geld auch wiedersieht. Denn wo nichts zu holen ist, da ist auch kein Geld vorhanden.

---- Und von Ansprüchen habe ich mit keiner Silbe etwas gesagt.

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peraspastra  20.04.2022, 13:23
@Comp4ny

Hm, vielleicht hast du von Ansprüchen mit keiner Silbe was gesagt, weil du dich damit nicht so gut auskennst? Bei der zivilrechtlichen Klage passiert doch nichts anderes, als dass der Anspruch festgestellt wird. Und genau diesen Schritt kann man auch gleich im Strafverfahren erledigen lassen.

Dass danach auch noch was beim Täter zu holen sein muss, ist immer so, klar. Auch da macht es keinen Unterschied, ob man den Anspruch in einem eigenen Verfahren oder im Strafverfahren klären lässt.

Und kein Grund, so aufgebracht zu sein, ist doch alles gut? :) Ich drehe nichts zurecht; im schlimmsten Fall drücke ich mich irgendwo falsch aus, aber das ist keine böse Absicht.

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peraspastra  20.04.2022, 16:53
@JuristHelfer

Weil Comp4ny meinte, der Inhaber könnte möglicherweise auch nur ein Strohmann sein oder falsche Papiere verwendet haben. Bei der Sparkasse sehe ich zumindest die Chance etwas geringer als bei einer dieser neuen Onlinebanken, dass man sich online mehr schlecht als registriert hätte. Und wenn es einen Strohmann gibt, aber der wenigstens ein echter Mensch ist, dann hat man immerhin noch zusätzlich die Chance, gegen den erfolgreich vorzugehen. Dann wäre ein Strohmann sogar immer noch besser als nichts, sozusagen :D und vielleicht sogar aussichtsreicherer Gegner als der Betrüger selbst.

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Habe ich die Möglichkeit das Geld bei der Sparkasse zurückzuholen?

Nein. Überweisungen können nicht "zurückgeholt" werden.

Drucke alle Unterlagen aus und stelle bei der Polizei Stafanzeige. Wenn dann Name und Anschrift des Verkäufers ermittelt wurden, kannst Du Deine Forderung zivilrechtlich stellen.

Es sind zwei verschiedene Schritte notwendig:

  1. Strafanzeige = Strafrecht
  2. Geldforderung = Zivilrecht

Achja: und ebay Kleinanzeigen = Barzahlung bei Abholung.

JuristHelfer  20.04.2022, 15:40

Was soll das "zurückgeholt" in Anführungszeichen? Was hat das für einen Sinn?

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Egalos261  07.08.2022, 18:29

Das mit der Strafanzeige kannst du vergessen, Monate lang hörst du garnichts von der Polizei und dann wir das Strafverfahren eingestellt! Die Betrüger sind mittlerweile so clever und da ist alles gefakt,!Ist mir schon 2 mal so ergangen! Ich hatte Gott sei Dank mein Geld dank Paypal mein Geld zurück bekommen!

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Habe ich die Möglichkeit das Geld bei der Sparkasse zurückzuholen?

Nein - ein einmal dem Zahlungsempfänger gutgeschriebener Überweisungsbetrag kann nicht zurückgeholt werden.

Vielleicht tröstet es dich ein wenig, wenn ich dir sage, dass du nicht allein bist....

Morgen stellt wieder jemand so eine Frage. Und übermorgen und jeden weiteren Tag auch, so wie in den letzten 10 Jahren.

Es macht auch überhaupt keinen Sinn mehr, die Leute davor zu warnen wildfremden Menschen einen Haufen Taler zu überweisen. Nein. Jeden Tag fällt wieder einer drauf rein....

Tut mir ja leid für dich. Lern einfach draus.