E-Scooter in Geschäften nicht erwünscht?
Ich bin E-Scooter Besitzer, ich fahre auch fleißig damit, da ich kein Fahrrad habe. Nun ist es so, dass ich ohne Witz seitdem ich so ein Ding besitze aus 2 Geschäften rausgeworfen beziehungsweise das Ding zum Bäcker im Geschäft verwiesen wurde (fragt mich nicht wieso). Ich würde bei beiden Geschäften an der Kasse darauf hingewiesen, dass ich das Ding nach draußen stellen soll. Beim 2. Laden mit der Begründung, wenn das Gesundheitsamt das sieht, ist die Hölle heiß.
Ich Stelle mir auch zugleich die Frage, wieso es dann Einkaufswagen gibt, man mit Kinderwagen ins Geschäft darf und wir nicht am Eingang unsere Schuhe ausziehen müssen, damit wir einkaufen dürfen.
Würde gerne primär die Aussage mit dem Gesundheitsamt bestätigt bekommen.
Freundliche Grüße
7 Antworten
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet fast gar nicht zwischen Fahrrad und E-Scooter. Also würde ich dir und allen anderen E-Scooter-Benutzern empfehlen, dieses Fahrzeug ebenfalls einem Fahrrad gleichzustellen.
Mit einem Fahrrad geht man nicht in den Bäcker oder den Supermarkt. Also folglich auch nicht mit E-Scooter.
Es gibt nur sehr wenige E-Scooter, die so klein gemacht werden können, damit sie als Gepäck durchgehen. Aufgeklappt in einen Supermarkt zu gehen, ist nicht angebracht. Es ist ja ohne weiteres möglich, auch E-Scooter an den Fahrradplätzen der Supermärkte abzuschließen.
Dass es hin und wieder mal Supermärkte gibt, die viel Geld in einen Großparkplatz investieren und dann nicht mal Fahrradständer hinstellen, ist mir bekannt. Aber da bin ich halt auch kein Kunde, wenn ich mit so einem Fahrzeug komme.
Das regelt nicht das Gesundheitsamt, sondern das Hausrecht des Händlers.
Wenn Dir das nicht passt, dann musst Du eben woanders kaufen.
Wer geht z.B. mit dem Fahrrad in den laden???? Klar fliegst Du mit irgendwelchen Fahrzeugen im Laden raus. Wozu gibt es bitte Schlösser?
Der Witz ist halt, dass es allen anderen Geschäften egal ist, ob ich mit dem Ding im Laden bin oder nicht. Anschließen geht leider nicht bei jeden Scooter
Das Gesundheitsamt hat da vielleicht kein Problem. Aber das man seinen E-Scooter nicht mit in einen Laden nimmt, sollte wirklich klar sein, das Fahrrad steht ja auch draußen. Kinderwagen kann man schlecht draußen lassen, Babys können nicht laufen, und der Vergleich mit dem Einkaufswagen ist einfach nur absurd. Schließ deinen Scooter draußen an, andere Fahrzeuge bleiben auch draußen, warum sollte für deins eine Ausnahme gelten?
Die bei den Meisten Scooter aber nicht passen, wie es bei meinen der Fall ist, weil eben kein Anschlusspunkt vorhanden ist...
Es gibt extra Handschellenschlösser dafür. Mit einem normalen Fahrradschloss geht das nicht, ja, aber es gibt extra welche, für die du keinen normalen Anschlusspunkt brauchst.
Stimmt nicht für jeden scooter und die dinger sind schnell durch
Einkaufswagen und Kinderwagen werden mit den Händen geschoben und nicht mit einem Motor gefahren und beide können nur so schnell geschoben werden, wie man gehen kann.
Auf einem E-Scooter oder Fahrrad steht bzw. sitzt man drauf und kann viel schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit. Da könnte man ja gleich mit einem Motorrad oder Auto in den Laden fahren.
Und komm jetzt bloß nicht mit Elektro-Rollstühlen. Auch die können nur Schrittgeschwindigkeit fahren und ohne kann der Besitzer sich gar nicht fortbewegen.
E-Scooter sind jedenfalls in keinem Laden erlaubt, ebenso wie in Einkaufszentren und U-Bahnhöfen.
Es war nie die Rede, dass ich auf dem Ding durch den Laden fahre. Und schieben des Scooters zählt als Schritttempo
Es geht eher um das Problem, wenn man eben keine Möglichkeit hat, den Scooter anzuschließen, weil er im Gegensatz zu einen Fahrrad keine entsprechende Punkte hat, wo man ihn mit einen festen Objekt zusammenschließen könnte