E-Post Brief, ist er Rechtsverbindlich, z. B. bei einer Wohnungskündigung?
Hallo,
ich habe mich bei der Deutschen Post, für den E-Post Service angemeldet, weil ich das für für praktisch halte.
Aber ich möchte wissen ob meine Kündigung, die ich unterschrieben eingescannt habe, nun auch wirklich Rechtsgültig ist ? Es ist wichtig das meine Kündigung morgen eingeht, denn es gilt bis zum 3. des Monats zu kündigen.
Wer kennt sich hier aus ? Für Informationen wäre ich dankbar.
3 Antworten
Aber ich möchte wissen ob meine Kündigung, die ich unterschrieben eingescannt habe, nun auch wirklich Rechtsgültig ist ?
Ist sie nicht.
Mietvertragskündigungen müssen in Schriftform erfolgen.
In Schriftform heißt mit Originalunterschrift der jeweiligen Vertragspartei.
Das ist bei einer eingescannten Unterschrift nicht gegeben.
Ich habe es noch mal nachgelesen. Es stimmt. Leider ist nur eine handschriftlich unterzeichnete Mietvertragskündigung rechtsgültig. Ich danke dir, für deinen Rat.
Der 3. Werktag des Monats ist der 4. November - aber ich kann dir auch nicht sagen, ob das mit der E-Post so eindeutig ist. Es müssen sich ja beide Parteien (Sender und Empfänger) vorher identifizieren, damit das klappt. Ob das der Vermieter macht oder gemacht hat - darauf würde ich mich nicht verlassen. Geh lieber morgen zur normalen Post und schicke das mit Einwurfeinschreiben - das wird dann übermorgen noch ankommen im Briefkasten der Vermieters.
gern geschehen.
Statt Brief besser Fax → http://www.epost.de/privatkunden/online-fax-kostenlos1.html - Das Übertragungsprotokoll weist aus, ob die Sendung empfangen wurde (mit Datum, Uhrzeit und Anzahl der Seiten).
Hat der Empfänger kein E- Postfach, wird der Brief auf der Poststelle ausgedruckt und dann wie ein normaler Brief eingesteckt. Das habe ich beim verschicken grad erfahren.
Danke dir sehr für deinen Rat.